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Einen dritten Vertrag schloss Nabor im Jahre 1443 mitLievin Sneevout, Bäkermeister in Gent ab. Er versprachihm, ein jüngstes Gericht für den Preis von 24 escalins degros in einer bestimmten Zeit zu malen und bei Ueber-schreitung der vertragsmässigen Frist eine Strafe bis zumBetrage von vier Fünfteln des Honorars zu zahlen.
Ein helles Licht auf die Kunstverhältnisse jener Zeitwerfen auch die Bedingungen der, Contracte, dass die be-stellten Bilder einem bestimmten Modell oder Muster ent-sprechen müssen. Bei der Himmelfahrt Mariä in der Dorf-kirche von Lede wird ausbedungen, dass sie dem Bildegleichen solle, welches auf dem Altar der Marienkirche inSt. Pierre steht, und hei der Bestellung des. jüngsten Ge-richtes wird von Lievin Sneevout ausgemacht, dass das Ge-mälde eben so gut ausgeführt werde, und eben so viele undso gute Figuren enthalten solle, als man auf dem jüngstenGericht zählt, das im Zunfthause der Bäcker hängt.
Nicht ohne guten Grund wurde Nabor Martin auchals der Maler der Geburt Christi im „vleeschhuus" zuGent vermuthet, welches 1855 entdeckt wurde. Das Wand-bild trägt folgende von de Busscher ergänzte Inschrift:(Dit) heest doen maken Jacob de Eetelbo(e tere int yaer onsHeeren als me)» schreef MCCCC ende XL VIII. Vom Malerist in dieser Inschrift keine Bede, nur vom Stifter Jacobde Ketelboetere. Doch führen uns deutliche Spuren auchauf den erstem. Bei der Ordnung des Archivs von S. Martind’ Eckergehm bei Gent stiess man auf eine Urkunde, welcheeine Reihe von Kirchenausgaben aus dem J. 1445 aufzählte.Da die Schrift theilweise unleserlich war, wurde die Urkundezerstört. Eine Einzeichnung hat aber Hr. Schellynk, derArchivar, im Gedächtniss behalten. Sie lautet: „Dem MalerNabor Martin für eine Malerei, welche er in der Capelle
■' Bulletins de l’aead. roy. de p. 156. Daselbst ist eine Umriss-Belgique. 2 e sex. fcom. Y. 1858. zeiclinung des Bildes mitgetheilt.