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DIB EDELHEEKCAPELLE.
Die Richtigkeit des letzten Satzes lassen wir unbe-stritten. Aus dem Umstande jedoch, dass Roger van derWeyden in der Bdelheercapelle ein Altarbild malte, folgtnoch nicht, dass ein in der St. Peterskirche befindlichesWerk nothwendig das gemeinte sei. Dem widersprecheninnere und äussere Gründe. Die Edelheercapelle ist nichtmit der Agathacapelle, wo das Triptychon aufgestellt ist,sondern mit der Capelle St. Aubert identisch. 1 Das Tripty-chon selbst ist nicht ursprünglich für die Peterskirche ge-malt, sondern erst neuerdings angekauft worden, 2 die Dona-toren auf den Flügeln stellen in Wahrheit den 1479 ver-storbenen Jacob Edelheer und seine Frau Elisabeth (f 1487)dar, 3 und doch soll das ganze Werk schon 1443 gestiftetsein. Auch der künstlerische Eindruck des Bildes ist der-art, dass wir weit mehr an das Ende als an die Mitte desJahrhunderts erinnert werden und eine gar schwache Kraftaus der Verfallzeit der Schule als Autor vermutlien. DieUnbeweglichkeit der Gesichtszüge, die stieren Augen, dieharten Umrisse, die grobe und trübe Färbung, die schatten-lose Modellirung legen dafür Zeugniss ab. Wir haben allenGrund anzunehmen, dass die Inschrift des Löwener Triptychonsnicht unversehrt sei, und dieses selbst eine vefhältnissmässigspäte Wiederholung eines Rogerschen Werkes bilde. 4
Die Thatsache aber, dass Roger van der Weyden eineZeitlang in Löwen gelebt und gearbeitet, durch einen nahezugleichzeitigen Chronisten verbürgt, bleibt dennoch bestehen.
1 Van Even’s Monographie derPeterskirehe p. 40.
2 Wauters, Revue universelle u. s.w.II. p. 167.
3 Van Even’s Monographie u. s. w.p. 40.
4 Im Befrei (I. p. 111) wirdItoger’s Autorschaft festgehalten,dasselbe thut Micliiels in der Gazettedes beaux arts. XXI. p. 205 undWaagen in den Jahrb. f. Kunst-wissenschaft. I. S. 44. BereitsMichiels findet aber die Technik
mit der sonst von Kogcr angewandtengeradezu unvereinbar. Bezieht sichSchnaase’s Bemerkung (Niederlän-dische Briefe S. 506) auf unserBild: „In der Capelle der li. Jung-frau ist eine Grablegung auf Gold-grund, fast natürliche Grösse. Sieist i. J. 1442 vom Magistrate hierhergeschenkt“, so wäre noch vor Auf-findung der Inschrift eine ähnlichlautende Tradition' herrschend ge-wesen.