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URSPRÜNGLICHE BESTIMMUNG.
Güter genommen worden, strengten Klage an und verlangtendie Rückgabe der, wiesie behaupteten, widerrechtlich erbeute-ten Ladung. Die Schiffseigner waren klug genug, die eroberteGaleyde nicht nach Danzig zu bringen, sondern sie auf dem Ge-biete des Erzbischofs von Bremen in Stade mitsammt derLadung zu verkaufen und den Erlös zu theilen. So wurde derRath der Stadt Danzig von der Mitschuld befreit, die Streit-sache aus dem Wege geschafft. Aber Lärmen gab es nochlange und genug. Sogar Papst Sixtus IY. mischte sich inden Prozess, welchen im Namen Portonaris der ProcuratorSpinelli führte. Auf das Ansuchen des Lorenzo und Giu-liano de Medici, des Antonio Marcelli, Francesco Sasseti undanderer Florentiner Kaufleute, die alle an der Fracht derGaleere Theil hatten, sandte der Papst eine Bulle nachDanzig , in welcher er seinen geliebten Sohn den „perrata“Paul Beneke mit Kirchenstrafen bedrohte, falls dieser dieerbeuteten „mercanzien“ und Güter nicht zurückerstattenwürde. Erst nach vielen Jahren ging der Streit zu Ende,nicht durch Urtheilsspruch oder Vergleich, sondern dadurch,dass er über viel grösseren Wirren in Vergessenheit gerieth . 1
Auf dieser Galeere befand sich nun auch ein mächtigerAltars ehr ein, das so berühmte Danziger jüngste Gericht. DieSchiffseigner, Glieder der Georgsgilde, stifteten dieses Beute-stück auf den Georgsaltar in der Pfarrkirche 2 und in derPfarrkirche oder Marienkirche ist es bis heutigen Tages,
1 „l’tcm den anderen Dinstag nochpasca do nnm paul benke mit demgrossen Krawel ein galeide von 23iaden mast, ein dupelte vorkasteele;sic war gesigclt ausz der weinige vndsolde zu landen wesen. Als das gut,dasdovercertificiretwas,trog 60000 < Q.grosz, do wurden 400 beiten, deman 100 mark, auch 80 mark, vnd21 mark pilliast.“ Caspar Weinreich’sDanziger Chronik (c. 1496 verfasst)herausg. von Hirsch und Vossberg.Berlin 1855. S. 13. In der Beilage I.„Das grosse Krawel, die G-aleyde
und das Bild vom jüngsten Gericht“wird der ganze Handel ausführlichauseinander gesetzt, dort in der An-merkung p. 102 der Wortlaut derpäpstlichen Bulle v. J. 1477 mit-getlieilt.
2 „Auf dieser galeide ist die taffelgewesen, welche auf s. jorgens junkernaltar gesetzet ist, ein schön, aldes,kunstreiches mahverk vom jüngstentage. Do sol vnden bei des engelsrechtem Flügel geschrieben sein desmeisters namen: jacob und: ANNODONI CCCLXVII.“ Weinreich’s