des Hrn. Philipp Wasmuth. 76»
Der Inhalt der Oilp. ad L. I. sine censu er reli-quis, ist folgender. Es wird behauptet, daß ein Käu-fer, wenn er ein concribuables Grundstück unter demBedinge, daß ihm der Verkäufer, was er zur Abfüh-rung der darauf haftenden publiken Lasten entrichtet,wieder zufließen lassen solle, gekaufet hat, und nachherden gethanen Vorschuß zurück fodern würde, nicht er-höret werden müsse. Lauterbach hätte sich alsodurch das angeführte Gesetz auf keine andere Gedan-ken sollen verleiten lassen. Es wird deswegen zuerstder große Unterscheid der Redarten, dotem dicere ,dare und promittere, angemerket, und demnächsterinnert, daß, wenn hier gesagt werde, utipsa muliertributa agnosceret, solches den Sinn nicht habe, daßder Contributionöhaber die aus diesem Grundstückegehende Contribution von ihr fodern sollte, sondern,daß sie dasjenige, welches ihr Ehemann dieserhalbentrichtet haben würde, an dessen Erben wieder aus-kehren wollte. Jene Bedingung könne nach Maaßgabeder Rechte eben so wenig bestehen, als die Bedingungeinigen Effect haben könne, wenn der Verkäufer eincontribuableS Grundstück dergestalt verkaufet hat, daßes von allen Lasten frey senn sollte. Diese aber könnteohne Kränkung derer Rechte bestehen, weil dadurchder gemeinen Landöcasse eben so wenig was abgehet,als des Steur-Einnehmers Recht geschmälert wird.Ee könne dieses Gedinge jedoch bey denAusstattungS-Geschafflen, nur alsdenn Statt haben, wenn eineFrau das in dotem anbringende Grundstück venditio-nis causa würdigen lassen, und solchergestalt an ihrenEhemann abgetreten hat. Denn eine solche Würdi-gung habe die Kraft eines wirklichen Kaufes undBbb z Vcr-