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[Band 1.]
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7 6 z Geschichte

Verkaufes. Es sey also billig, daß allen Hiebey be«liebten Bedingungen nicht anders, als dem Urkaufeselbst nachgelebet werde. Diesem zufolge muß dasangeführte Gesetz nicht richtig abgeschrieben seyn, zu-mal solches niA)t allein nach der gemeinen Leseart ge-gen die kenntliche Analogie anstoßen würde, sondernauch durchaus nicht abzusehen wäre, daß derselbeKaiser demselben Capito, an demselben Tage, und inBeyseyn so vieler vornehmen Rechtslehrer, gegenstrei-tig habe antworten wollen. Es handelt demnachL. II. C. de padis , von Zinsen, und dieses L. I. vonCvntribulionen. L. 42 und 38. 1 ). de padis gehörethier nicht her. Und Donell hat wohl angemerket,daß in L. I. C. {ine ccnld er reliouis das VerneinungS»wörtlein müsse ausgelassen, und, nach MaßgebungL. II. C. de padis, gelesen werden: ex vendito adiocompetit. Und da in beyden Gesetzen zwo verschie-dene Fragen erörtert werden, so muß in L. I. sowohl,als in L. II. nicht led er, sondern sed, gelesen werden.UebrigenS enthält es nichts ungereimtes, daß demKäufer -actio ex vendito gegeben worden. Denn dieAlten begriffen unter dem Worte Aaufoder Verkaufden ganzen Cvntract, und gebrauchten devhalber sol-che Wörter ohne Unterschied. L. 19. et 20. deadion.cmti. venditi.

Nebst diesen herausgegebenen Schriften hat fernerder Hr. Pros. verschiedene lesenswürdige öffentlicheReden gehalten, als de faris jurisprudentia: Justinia-neae, in Procopium Caesariensem, in advocatos judicifidem auferentes, und über das Absterben des königl.Commiflaire en chef, Fronherrn vonDankclmann.Er hat überdem vorgehabt, ntiSava, oder wahr-

schein-

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