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[Band 1.]
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des Hrn. Ioh. Anwn Sergius. 1005

gen zu werden. Ich will dieß jedoch nicht von allenund jeden akademischen Lehrern gesagt haben. Einanderes ist es, wenn ein Mann ein Collegium übernoch nicht ausgeführte Sachen liefet, oder auch be-ständig mit neuen Zusähen, die zu wissen nöthig sind,seine Hefte verbessert, daß man nicht Jahr aus, Jahrein, eben dieselben Worre, eingestreuete Scherze unddergleichen höret, dagegen aber in seinem Collegioneue Anmerkungen, und eine Menge von Materien,die sonst meitlauftig zerstreuet sind, beysammen ge«funden werden. Alödenn mag man wohl nach^schreiben.

Ich komme wieder auf den Hrn. Sergiuo. Inder Wahl der Bücher zum eigenen Nachlesen versieler nicht auf das Mischmasch der Ausleger des römi-schen Rechts; sondern er nahm diejenigen Schrift-steller in die Hand, die die römische Rechkögelahrt-heit aus den Alterthümern, aus der lateinischen Spra-che, und aus der alten Historie, sowohl der Welt-weisheit, als des Rechts, erläutert haben. Er tratalso in die Fußtapfen eines Alciatus, Duarenus,Goveanus, Anron Augustinus, Cujacius undanderer. Kurz, er fand die wahre Bahn zurRechtSgelahrtheit.

Es war für den Hrn. Sergius eine erwünschteGelegenheit, daß zu ftinec Zeit zu Neapolis wieder-um gelehrte Gefellschaften,oder so genannte Akademienentstunden, worinn wohlausgearbeitete gelehrte Auf-sähe verlesen und beurtheilet wurden. Bernhardt»nus Telestus hatte schon vormals eine solche Aka-demie zu NeapoliS gestiftet, welche academia Tele-fon» oder Cusentina hieß, und vornehmlich d«

Bestrei-