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[Band 4.]
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Geschichte

In den acht ersten Kapiteln des ersten Buchswerden verschiedene Anmerkungen über verschiedeneStellen der Institutionum, nach der Ordnung der-selben, beygebracht. Das erste zeiget, daß dieInstitutiones fälschlich Instituta genennet werden,handelt von dem Unterschiede dieser beyden Wör-ter, und von der bey den Rechtsgclehrten oft ge-bräuchlichen Figur, Lbiarmus, und rettet widerden Bynkershoek die alte Lesart: antiquis fabu-lis in dem §. Z. des prooemii institutionum. Imzweyten wird die Lesart der Worte der Definitionder Gerechtigkeit bestimmt dargethan, daß durchnotitia rerum divinarum et bumanarum eine histo-rische Erkänntniß des Rechtes zu verstehen sey, underwiesen, daß der Kaiser, oder Trcbonian L. ILInstik. tit. 2. §. 12. nicht recht geredet habe, wenner sagt, animalia nasci in coclo. Im dritten ver-theidigt er vornehmlich wider den Bynkcrshoekund andere, in L. 14. in pr. ss. ad SCtum Trebel-lianum , und vornehmlich pag. 23. §. 2. Tit. XII,welches noch niemand bisher angemerkt hat,» daßin den Worten, regelati patres in infulam in po-testate liberos retinent, die Worte in infulam nichtstehen bleiben können. Im vierten wird gezeiget, \daß man vergeblich nach der Ursache frage, warumdie Fiduciari tutores also seyn genannt worden;und insbesondre L. 147. ff. de verb. Sign. erkläretund dargethan, daß die Frage: mille passus vondem milliario aureo, oder von den anligenden Ge-bäuden an zu zählen styn, nur alsdann Statt habe,wenn de vicetiwa ioluenda, nicht aber, wenn de

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