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Geschichte
i. Tractatus de nuptiis Batauorum. ®6t«tingen. 1752. Octav. 2. B. Gleichwie der HerrProfessor hier vieles von demjenigen bekräftiget, waSbereits Benrheim von dieser Materie geschriebenhat, so entdeckt er doch auch bisweilen einen Fehlerseiner Nachrichten. Z. E. eS ist falsch, was die-fer schreibet, daß des Sonntags keine Hochzeitenin den Niederlanden gehalten werden *). Biswei-len vergleicht er die holländischen Sitten mit denGebräuchen seines Vaterlandes, des HerzogthumSWürtemberg. So findet er von der Trauung durcheine Magistratsperson, die auf dem Rathhause vor.genommen wird, und welcher sich alle nicht refor-mitte Einwohner der vereinigten Niederlande **)unterwerfen müssen, eine Aehnlichkeit einer Befra»gung der Verlobten, die im Würtembergischen vor-hergehet, ehe der Consens zur Trauung an denPrediger gegeben wird. (B 6 tring. Zeitung. 17 5 3G. 1238.
' 2. Reflexions fur le. caractere sacre' d’un mi-
nistre! etranger. Göttingen 1752, 2. B. Octav«Diese kurze und deutliche Schrift stellet im AuSzu-ge das Wesentliche desjenigen vor, was man aus
dem
*) Auf dem blatten Lande, und in den kleinen Stad-ien , werden sie beynahe an keinem andern Tage ge-halten.
**) Dieß ist nicht durchaus allgemein. In derTwen-de z. E. verrichtet der reformirte Prediger auch beyden Katholischen die Trauung in der resormirtcn Kirche.Die jungen Ebeleute lassen sich aber gleich daraufvon ihrem Pfaffen noch einmal trauen.