iffo Geschichte
läutert, finden sich in dein theodosianischen undjustinianaischen Gesehbuche unter! der Ueberschriftde ludaeis, CaelicoJis er Samariranis , und würd indem ersten Kapitel von ihrem Jnnhalt und Jähr-lich! Nachricht ertheilet, auch billig behauptet,, daßdas Zeugniß dieser Gesetze dem gewiß nicht mach.zusehen sey, waö der ^halmud und die Judenselbst von ihren Alterthümern lehren. Da mmdiese Gesetze der jüdischen Patriarchen (uluirrivmkacriarckarum ) gedenken, und sie als die höchsteObrigkeit qus diesem Volke vorstellen, so unter-sucht Hr. W. zuförderst die Abstammung desWorts, dessen sich die 70 Dolmetscher zuerst be-dienet , und es aus TOT^iit, eine Familie, undzusammengesetzt haben, und daS hebräischei"HDN ■'tum Familienhäupterzu übersetzen. Je»doch ist dieses Wort nachher auch in einem ganz an-Hern Verstände bey den Juden gebräuchlich, undder Name der höchsten Würde geworden. Wirkönnen nicht behaupten, ob Herr Walch S. 90.schlechterdings leugnen wolle, daß dieses Wort sei.nem Ursprünge nach irgend eine Würde oder Amtbedeutet habe; wäre dieses, sy möchte vielleicht ei.üiger Zweifel statt finden, da eö scheint, daß dieStämme und Familien ben den alten Hebräern aller,dinge ihre Fürsten oder Alkmänner gehabt haben;jedoch diese letztere find mit dem jüdischen Patriar.chen, dessen die römischen Gesetze gedenken, nichtzu vergleichen. Um diesen näher kennen zu lernen,sb zeigt er aus den Urkunden der Juden selbst, daß.die Judeli sich in die morgenländischen, so unter