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[Band 4.]
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464 Geschichte

dessen die römischen Gesetze gedenken, und es demPatriarchen erst verbieten, nachher aber erlauben.Ihre Macht bat sich mit Genehmigung der Kaisersehr weit erstreckt.

Und ob ste gleich keine Erlaubniß und Rechthatten, Todesstrafen zu üben, so zeigt doch HerrWalch sehr klar, daß sie sich auch dieses unterfan,gen, und einige allzugütige Kaiser dabey durch dieFinger gesehen haben. Die Kaiser selbst nennensie in Edicte» spectabiles und illustres, von wel.chen Titeln jener den Proconsuln und ComitibusOrienris, dieser aber den Patriciern, Praeficispraetorio und Consularibus gegeben zu werdenpflegte. Doch dieses waren nur Titel, und wennJulian hierin» noch weiter gieng, so schmeichelte erdem Patriarchen bloß aus Haß gegen die Christen.Bey allem dem scheint es doch, daß das oricnta.lifche Oberhaupt der Juden noch ui'sehnlick-rr undmächtiger gewesen sey, alß der Patriarch. Wenndie Gesetze im Plurali der Patriarchen gedenken,so verstehen sie darunter den damaligen mit seinenNachfolgern. Von der Zeit, da die Patriarchender Juden entstanden sind, inachcn wir keine Aus-züge, weil uns hier noch alles aus Mangel der hi-storischen Nachrichten zu ungewiß scheint, was Hr.Walch bloß vermuthen kann: hingegen erweist erzuverlässiger, daß das Patriarchat etwa» um dasJahr Christi 420 sein Ende gehabt habe. Denn41; war noch «in Patriarch Gamaliel; hingegen ineinem Gesetz vom Jahr 429 wird des Patriarchatsals einer untergegangenen Würde gedacht. Hiebey

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