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viele Schiffe fammt ihren Ladungen find nichtJchon aus Mangel eines Lebensbootes zu Grun-de gegangen , die durch diefe Erfindung liebergerettet worden wären ? *)
Zwölfte
*) Vermöge des alten englirehen Gefetzes haben dieGüter, die beym Schiffbruche durch die Wellen ansLand getrieben wurden , dem König zugehört ; al-lein die Härte diefes Gefetzes ilt feither zu Gun-fien der verunglückten Eigenthümer lehr gemildertworden, und nun ilt feftgefetzt
1. Dafs weder , ein lebendes dem Schiffbrucheentronnenes Thier noch irgend ein Gut, von wel-chem fich binnen einem Jahr und Tag beßättiget,daTs es ein Eigenthum des Verunglückten fey, vomKönig als ein rechtmäfsiges Gut an lieh gezogenwerden könne, und dafs es diefe Zeit hindurch,beym Scberiff aufbewahrt bleiben müfse , aufserdaTs der Eigenthümer vorläufig Anfpruch daraufmachte.
2. Dafs dem Verderben unterworfene Güter vomScheriffe verkauft, und der Preis von ihm in Ver-wahrung genommen werde.'
3. Dafs wer immer einige Güter bey Gelegen-heit eines Schiffbruches verheimlichen würde, dendreyfachen Werth des verheimlichten Gutes zu er-legen hätte. — Der Dichter Blackfione Tagt,dafs Jener, der auch nur ein Brett von einem inGefahr befindlichen Schiffe fliehlt, gehalten feynTolle für das ganze Schiff und die Ladung zu haften.
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