Zwölfte A btli eilung.
Bemerkungen über Zufluchtsörter für See-leute nach dem Schiffbruche*
Zufluchtsorte?, in welchen durch Schiffbruchverunglückte und gerettete Seeleute einige Näch-te
4. Dafs Jener, der mit [einem Willen etwas un-ternimmt, wodurch das Schiff verloren geht, oderdas in Gefahr befindliche Schiff plündert, oder ver-hindert, dafs eine Perfon von der Schiffsmannfchaftnicht entrinne , oder eil) falfches Licht aushängt,um das Schiff irre zu führen, lieh eines Todesver-brechens fchuldig mache ohne beneßcio cleri.
5. Es ift auch die Verfügung getroffen , dafs dieOberbeamten , die an der Küfie angefiellt find,auf Anfuchen fogleich fo viele Perfonen als zurKettung eines in Gefahr fchwebenden Schiffes er-forderlich find, zufammen berufen muffen , untereiner Geldftrafe von 100 L, Sterling, Für die ge-leit