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Anleitung vielerley Lebensgefahren, welchen die Menschen zu Lande und zu Wasser ausgesetzt sind, vorzubeugen, und sie aus den Unausweichlichen zu retten : zusammengetragen aus zwey gekrönten Preisschriften
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71
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Zwölfte A btli eilung.

Bemerkungen über Zufluchtsörter für See-leute nach dem Schiffbruche*

Zufluchtsorte?, in welchen durch Schiffbruchverunglückte und gerettete Seeleute einige Näch-te

4. Dafs Jener, der mit [einem Willen etwas un-ternimmt, wodurch das Schiff verloren geht, oderdas in Gefahr befindliche Schiff plündert, oder ver-hindert, dafs eine Perfon von der Schiffsmannfchaftnicht entrinne , oder eil) falfches Licht aushängt,um das Schiff irre zu führen, lieh eines Todesver-brechens fchuldig mache ohne beneßcio cleri.

5. Es ift auch die Verfügung getroffen , dafs dieOberbeamten , die an der Küfie angefiellt find,auf Anfuchen fogleich fo viele Perfonen als zurKettung eines in Gefahr fchwebenden Schiffes er-forderlich find, zufammen berufen muffen , untereiner Geldftrafe von 100 L, Sterling, Für die ge-leit