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Anleitung vielerley Lebensgefahren, welchen die Menschen zu Lande und zu Wasser ausgesetzt sind, vorzubeugen, und sie aus den Unausweichlichen zu retten : zusammengetragen aus zwey gekrönten Preisschriften
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72
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te aufgenommen , mit trocknen Kleidern, war-men Betten, gehöriger Nahrung und andern Er-fordernilTen verfehen würden , wären gewifsfehr wünfchenswerth : denn was nützt es einemSeefahrer den Seegefahren entronnen zu feyn,wenn er ohne einen Freund zu finden, auf einerfremden Kühe herum irren mufs , und endlichdurch Mangel an Allem aufgerieben wird ? AusdieferUrfache füllten an allen befonders gefährli-chen Seekühen, vorzüglich aber an jenen Orten,wo die meifien Unglücke lieh ereignen und Unter-kunft am fchwerften zu finden ift, derley Zu-fluchtsanßalten errichtet werden. Wenn auchdie Errichtung und Einrichtung folcher 'Zu-fluchtsörter mit beträchtlichen Köllen verbun«den wären ; fo würden fie gar nicht drückendfeyn, wenn man fie auf das ganze Land ver-* theilte.

leiftete Hülfe muffen die Eigenthümer des Schiffesden Berglohn nach der Schätzung der benachbartenGerichten bezahlen.

6. Die Einkünfte von Schiffbrüchen pflegt desKönig dem Grundherrn als eine landesfürftliche Ge-rechtfame einzuräumen; fie weiden aber nicht fcharfeingefordert, fondern vielmehr den Verunglücktenüberlaffen. Sollte lieh aber binnen einem vollenJahre der Eigenthümer oder Jener , der Anfpruchmit Recht machen kann, finden; fo kann er denGrundherrn belangen , und in den Belitz der Gü-ter eintreten.