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Gemäss Art. 2. A. a. des Bundesgesetzes über Maass und Gewicht vom 23. December1851 soll nun der Schweizer-Fuss genau drei Zehntlieilen des französischen Meters gleichsein. Daher haben wir auch:
UJ = 2,9999535 Schweizer-Fuss,ü" = 2,9999102 »
UJ n = 2,9999567 »
oder die wahre Länge von 3 Schweizer-Fuss gleich 900 Millimetern besitzt
0
das eigentliche Urmaass bei 0,883 C.die erste Copie desselben bei 1,727 C.die zweite Copie desselben bei 0,833 C.
Demgemäss sind die Holz-Etuis für die drei, zur Unterscheidung nur mit einer Bleistift-Marke bezeichneten Fussstäbe auf dem Deckel mit Messingplatten versehen, die nachfolgendeInschriften tragen:
LÄNGEN-URMAASS
DEK SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT
1867.
Bei 0° gleich 299,99535 Schweizer-Linien.
Linearer Ausdehnungscoeffizient für 1° C.: 0,0000175551.