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[Der zweyte Theil. Weitere Ausführungen der Rechenkunst. Algebra, Trigonometrie, Analysis und höhere Geometrie.]
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Z54 Die allgemeine Rechenkunst.

auch gleich jetzt den auf eben soviese Jahre discon-tt'rten Werth des Capitals davon abziehen: wasübrig bleibt, ist der gegenwärtige baare Werth derRente.

2. Zusatz. Wer die Renke zieht, genießt wäh-rend der Rentenjahre das ganze Jntcrusurium einesCapitals, wovon die Zinse mit dem Renten-Quan-tum einerley ist: demnach wird der Werth der Renteauch gefunden, wenn man den ganzen Werth vom.Interusurium dieses Capitals auf eben so viele ganzeoder vielleicht halbe Jahre zurück disrontirt, als gan-ze oder halbe Rentenjahre sind verabredet worden.

z. Zusatz. Um auf die eine oder die andre Artden baaren Werth einer Iahrrente zu finden, mußfestgesetzt seyn, wie hoch die Zinse «von 120 jähr-lich, oder halbjährlich gerechnet werden soll: mithin

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muß dre Zahl -— L (2Z9. §. Rech.) ge-

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geben seyn. Wenn man diese Zahl kurz den Zinsen-fuß nennt, so ist ä — i die Zinse in Procenten aus-gedrückt, oder ä — i --- - ist die Zahl, wo-

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mit jedes andre gegebene Capital ? multiplicirt wer-den muß, um die einjährige, oder vielleicht halb-jährige Zinse davon zu finden.

4 - Zusatz. Wenn demnach V die einjährige Zinsedes Capitals ? ist; so hat man V — (i — 1)?, mit-hin umgekehrt für die gegebene jährliche Zinse V dasV

Capital ? — —-. Drückt man die Geldsum-

men in Thalern auö; so ist 4 — i die Zinse von r

thlr.