Der X. Abschnitt. ZZ§
thlr., und —- ein Capital, das jährlich i
thlr. Zinse trägt. Ferner ist L" der Werth von i thlr.nach w Jahren, L" — r das Interusurium davon
nach » Jahren, und (i" — i) -- r-
daö discontirke Interusurium von er Jahren, oderder gegenwärtige baare Werth eines jeden nach ,rJahren zahlbaren Thalers. Man stehet leicht, daßanstatt eines Thalers jede andre für Eins angenom-mene Münze, auch anstatt ganzer Jahre jede andregleiche Zeiten zwischen den Zahlterminen verstandenwerden können, wovon die Zahl ä alsdenn abhängt.
5. Zusatz. Hiebcy ist noch zu bemerken, daße6 nicht einerley sey, ob 5 Proccnr jährlich, oder 24Procent halbjährig, 4 Procent jährlich, oder 2 Pro-ce»k halbjährig an Zinse gerechnet werden. Bey ein.fachen Zinsen ist das richtig, nicht bey znsammcnge»sehten Zinsen. Wenn nach einen, halben Jahre ?den Werth äk hat, so ist er nach 2 halbe» Jahren, also die jährige Zinse (L* — 1 )k. Umgekehrt,wenn ? nach , Jahr den Werth hat, so ist er
nach einem halben Jahre also die halbjährige
Zinse - ^ 1)^.
226. §.
Die Grösse der jedesmahligen Rentcnsum-me ist mir der Anzahl der )xemcnjahrc fest-gesetzt: man soll den gegenwärtigen haarenWerth der Renre finden.
Z 2 Anst.