Der X. Abschnitt. zs?
Anzahl aller halben Rentenjahre oder die Zahl ange-nommen wird, welche angiebt, wievielmahl die Ren-te a bezahlt werden soll. Hiebey ist also auf die Be-merkung im 22;. H. 5. Z„s. Rücksicht zu nehmen.Auch Vierkeljahrsrenten würde man auf ähnliche Artberechnen, da dann wiederum allererst festzusetzen ist.
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was » in der Gleichung
— ä für einen
Werth haben soll, wenn die Zahlung in Vierteljahrs.Terminen vcrabrcder'wird. Wenn für IahrStermi-
ne L — iO4 seyn soll, so ist ^ der Werth von »Tha-
ler nach 1 Vierteljahr, also — i die Vierteljahrs-Zinse vou 1 Thaler.
2. Zusatz. Mit Hülse einer Diöconto. Tabelle,so wie sie für die ersten 1 o Jahre im 240. §. der Re-chenkunst mitgetheilt ist, wird die Rechnung sehr er-leichtert. Wem» der Zinsenfuß 5 Prorent ist, undder Werth einer zehnjährigen Rente von 520 thlr.gesucht wird, also a ^ 500 ist; so erhalt man
—-—- —10000, also ferner nach der DiSeonto-
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von 10000,0200 thlr.
abgezogen6iz9,,.2 5 —
so ist der Rest gu6^,k6^^hlr.der gcsuä)te Werth der Renre.
z. Zusatz. Wenn a ^ , ist, so hat mau 5 --
als den Werth einer «jäh-
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