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[Der zweyte Theil. Weitere Ausführungen der Rechenkunst. Algebra, Trigonometrie, Analysis und höhere Geometrie.]
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zz6 Die allgemeine Rechenkunst.

Aufl. I. Der Zinsenfuß ä wird als bekannt an»genommen: (225. §. z. Zus.) wenn also das jedes-mahlige Renken - Quantum a seyn soll, und wennkein Capital ist, das jährlich die Zinsen kragt, so

ist k — — ^— (225. §. 4. Zusatz). Ferner sey

die festgesetzte Zahl der Rcntenjahre — so ist derauf n Jahre zurück discontirte Werth dieses Capi-tals — k. Wird also der gesuchte baare Werthder «jährigen Rente — 8 gesetzt, so findet man 8k-k (225. §. i. Zus.) oder 8 - - ^

2. Das Capital k steigt mit seinen Zinsen undZinseszinsen in »Jahren bis auf den Werth L"?(2Z9§. Rech.) und das gesammteJnterusurium ist^k—k— (L" — i)?. Wenn nun dieses wieder auf » Iah.re zurück discontirt wird, so giebt es an Diöconto den

Werth (L'-e-k)--:?- k, und da-

ist der baare Werth der Rente nach dem 225. H. 2.Zus. eben so, wie er vorhin gesunden ward, wenn

man

L-

anstakt k fetzet.

1. Aufiriz. Der Werth einer HalbjahrSrentewird eben so berechnet, wenn » die halbjährige Zinse

..!00ch» . . ..

Von 100 »st, —-- -- ^ gesetzt, und für» dre

»vo