Der X. Abschnitt. z6r
fchenzeiten bey der Rechnung als bekannt zum Grundelegen könnte. Nun weiß man zwar nicht, zu welchemAlter dieser oder jener einzelne Mensch gelangen wer-de: allein vermöge solcher Erfahrungen, die seit vie-len fahren her sehr sorgfältig sind gesammlet worden,kann man ziemlich richtig zum voraus wissen, wievie-te Personen aus einer etwas zahlreichen Gesellschaftsolcher Mitglieder, die anfangs alle in einerley Alleezusammen treten, von Jahr zu Jahr mit Tode abge-hen werden. Die Resultate aus diesen Erfahrungenhak man aus Geburts und Skerberegistern gezogen, undin Tabellen gebracht, welche von den Schriftstellern,die sich mit der im besondern Smn so genannten poli.tischen Rechenkunst beschäftigen, nnker dem Nahmender Srerblichkeicsrafeln mitgetheilt werden. H.Halle? hat die erste Veranlassung zu Untersuchungendieser Art gegeben, er legte die von dem H. CasparTTIeuniann zu Brcslau verfertigten Sterberegistervon den Jahren 1678-1691 zum Grunde, um eineOrdnung der Sterblichkeit daraus herzuleiten. (Ichi-lcss. T'rrmzaäi. bin. 196. pav. ^96.) Nach der Zeitsind in mehrcrn Ländern hiehcr gehörige Erfahrungengesammlet worden, welche nun einer eigenen Wissen-schast von Renken und Anwartschaften zur Grundlagedienen. Zu den neuesten hieher gehörigen Werken,welche von dem allen ausführliche Nachrichten enthal-ten, gehören die Abhandlungen aus der juristirsehen und politischen Rechenkunst vom H. deLlorencourr, Altenburg , 1781, Einleitung zurBerechnung der Leibrenten und Anwartschaf-ten, die vom Leben und Tode einer oder mehrrerer Personen abdangen vom H. Pros. Tc-
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