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Der Hansabund / von Gustav Gallois
Entstehung
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175
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4. Kap.)

Antwerpen.

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preußischen Hansen, ungeachtet der vielen Verbote dagegen, sich immermehr niederländischer Commissionäre zu bedienen, wodurch ein ganz freierHandel entstehen konnte. Das Comtoir zu Brügge vermochte nichtmehr äquivalente Vortheile im Verhältniß zu seinen Anforderungen zu bie-ten, das Einkommen sank und der Activhandel der Holländer, Seeländer,Friesen und Brabanter nach deutschen Häfen mehrte sich, wogegen dieeinseitigen Zwangsmaßregeln und Verkehrsverbote der Städte bald nichtsmehr vermochten. Die polnischer Hoheit ergebenen preußischen Städteund die nach Vernichtung des nowgoroder Hofes selbstständiger auf-tretenden Livländer ließen die Bntenhansen gern zu, wenn sie mit Pro-dukten kommen konnten, welche früher ausschließlich durch hansischeHände gingen. Die Holländer und Seeländer erhoben eine gefährlicheConcurrenz für den Hansabund, obschon der rechte Verfall des deutschenHandels, jetzt noch durch die Ostseeherrschast der Hansen und die Blütheihrer Londoner und Bergener Niederlage aufgehalten, sich erst in der fol-genden Periode offenbarte.

In Antwerpen und Dortrecht hatten die Hansen auch einige nicht'unbedeutende Privilegien, jedoch nur vorübergehend für die Zeit, daßsie ihr Brügger Comtoir dahin verlegt hatten. Von dem letzter» austrieben die Hansen Verkehr mit Holland, Seeland, Brabant, Antwerpen,Bergen op Zoom, Brüssel und Mecheln theils mit Venthewaaaren, theilsmit solchen, von denen Schoß bezahlt war; in Antwerpen waren sie gerngesehen, man suchte sie von Brügge dorthin zuziehen und sie erfreuten sichdort sowohl des Schutzes, wie einiger besonderer Vorrechte; auch besaßensie wohl an manchen Orten Nebensactoreien.

Mit dem eigentlichen Holland fand ein ganz anderes Verhältniß,als mit Flandern statt, indem dort, statt Glanz und Ueppigkeit, nüch-ternes, stcrbsames und ein einfaches Wesen herrschte, auch mehr Gewichtauf Handel, als aus Industrie gelegt wurde. Die sriesländischen, gel-drischen und overysselschen Städte blieben dem Hansabunde fortwährendgetreu, aber nicht so die eigentlich holländischen Städte, Dortrecht, Har-tem, Leiden, Delft, Amsterdam, Gouda, Herzogenbnsch, Mecheln, Lyreund Diest, welche sich schon vor der Errichtung des höchsten Gerichts-hofes zu Mecheln durch Karl V. Deutschland entfremdeten. Waldemap