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Praktische Anweisung zur Baukunst schiffbarer Canäle, wie solche zu entwerfen, mit allen dabey vorkommenden Werken anzurichten, zu erbauen, und die Anschläge davon zu verfertigen sind : wobei besonders der französische Canal von Languedoc und dessen vorzügliche Werke als Muster so aufgestellt, wie sie der Herr de la Lande beschrieben / von Johann Ludewig Hogrewe ...
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258
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2ZZ Drepzehnter Abschnitt.

Tab. XV. sind, die zwischen 2 Balken sieht. Die Mauern ? Fig. I. 4 . und 5.

dem Canal begrenzen, haben nur ein etwa 4 Fuß tiefes Fundament, welcheman, so wie es hier gezeichnet, nach Beschaffenheit des Bodens, einen einfach^Roß mit oder ohne Grundpfähle unterlegen kann, weil ste nur 7 Fußfind. Der unterste Theil der Fig. Z. enthält die Zusammensetzung und Verbin-dung des gefammten Mauerwerks, das an der Stirn mit Quader g bekleid^und aus Leger und Binder, die wohl verbunden stnd, bestehet. Diese werdenauf einige Fuß dick mit Backsteinen hintermancrt, nnd etwa alle 12 Fuß dreybis vier Fuß breite Zungen y angebracht, die quer durch die ganze Mauerdi^fortlaufen. Die dadurch entstandene Fächer r, werden mit Mauerwerk v§NBrücksteinen ausgefüllt. Nur alle 5 bis 6 Fuß Höhe stnden diese Zungen, ^4 Backsteine dick seyn können, stakt, wie Fig. 4. bey 8 und r zu sehen.Quader und Backsteine, fo weit solche, es sey vom Fluß- oder Canalwasfer, er-reichbar stnd, werden mit gutem Terrasmörtel, die Bruchsteinmauer aber ttl>^gewöhnlichem Mauerkalk ausgemauert, und aller Fleiß und Vorsicht, die i<§bey dem Schleusenbau empfohlen, dabey angewaud; auch im Übrigen ebenverfahren. Daß alle Winkel oder Räume zwischen den GewölbbogenMauerwerk bis unter dem Boden des Canals ausgefüllt werden müssen,wie dieser Boden mit einer Zementkappe gegen das Durchfeigen zu dichl^brauche ich hier wohl nicht zu wiederholen.