124 Depositobank
Summen, die ein Jeder daselbst niederlegte, ihm in einem Buche gut zu schrei-,den, sodaß er nichts weiter nöthig hatte, als dem seinerMitbürger, andenerGeldzu zahlen hakte, und der ebcnfalls.Mitglied der Bank war, dasselbe gut schreibenmnd von seinem Conto löschen oder abschreiben zu lassen. Zn der Bank wurde Buchund Rechnung über die niedergelegten Summen gehalten, und Zeder konnte durchsie an Andre zahlen und von Andern, welche gleichfalls Geld in der Bank halten, em-pfangen, so viel als nöthig war, ohne daß das Geld zu berühren erfodert wurde.Alles ward durch Ab - und Zuschreiben abgemacht. Die Vortheile einer solchen Ein-richtung sind für den Kaufmannsstand einer großen Handelsstadt sehr groß. Denn1) liegt das Geld daselbst am sichersten, da ein feuerfestes Gebäude und gehörigeBewachung für das Geld in der Bank, mit den leichtesten Kosten für jeden Einzel-nen, zu schaffen ist; 2) wenn nur ausgewogene und probirte Münzen gleicher Artin der Bank angenommen werden, so ist ein Zeder sicher, nie durch leichtes oder fal-sches Geld benachtheiligt zu werden; nie ist ein Zrrlhum beim Zählen -c. zu besor-gen; an Zeit und Mühe ist viel gewonnen; das Geld ruht, und ist daher keinerAbreibung oder sonstigen Veränderung unterworfen. Zeder ist sicher, Das, was erzu empfangen hat, stets in den vollkommensten ganz gleichen Münzen zu empfan-gen. Denn so viel auf sein Folium in seiner Einnahme kommt, so viel gehört ihmvon den in der Bank vorhandenen Geldvorräkhen. Die Vollkommenheit eines sol-chen Bankgeldes macht auch sehr bald, daß es mehr gilt als das umlaufende baareGeld von gleichem Namen und selbst ein Agio gegen solches Courant trägt, welchesnach gleichem Münzfuß ausgeprägt ist. Beschränkt sich eine solche Bank bloßdarauf, für die Znhaber der in der Bank liegenden Geldsummen Buch und Rech-nung über das Ab- und Zuschreiben der von ihnen auszugebenden oder einzuneh-men Summen zu führen, so heißt sie Girobank (s. d.). stellt sie aberRecepisse oder Scheine über die an sie gezahlten Summen aus, so braucht sie sichgar nicht um Die, welche das Geld an sie zahlen, zu bekümmern, sondern die Zn-haber der Recepissen werden von ihr als Eigenthümer des in der Bank niederge-legten Geldes betrachtet, und die Recepissen laufen daher gleich dem Bancogeldeselbst um, und jeder Znhaber eines solchen Scheins hat ein Recht, die^umme, aufwelche der Schein lautet, aus der Bank zu erheben, oder jeden Andern, der sodanndasselbe Recht von ihm erhält, damit zu bezahlen. Man sieht leicht, daß eineBank, welche Recepissen ausgibt, mehr Nutzen gewährt als eine Bank, die für dieEigenthümer des Bankgeldes bloßRechnung führt. Denn letztere müssen die Bankselbst anweisen, wem siedieihnengehörendenSummenBankgelocS zuschreiben; dieZnhaber derRecepiffen aber können Zeden damit bezahlen, ohne der Bank davon No-tiz zu geben. Die Recepissen kontren daher auch gebraucht werden, Fremde damit zubezahlen, da eine Bank, die sich aufAh-und Zuschreiben beschränkt, bloß von denEinw. des Handelsplatzes, wo sie besteht, unmittelbar benutzt werden kann.
Das Bancogeld hat dadurch noch einen höhern Grad von Vollkommenheit er-reicht, daß man dasselbe nicht durch geprägte Münzem sondern durch Quantitätenfeinen Silbers bestimmt. Diese Vollkommenheit hat die Hamburger Bank ihremGelde verschafft. Sie schreibt nämlich einem Zeden, der eine kölnische Mark feiltSilber bei ihr niederlegt, 21 Mark 10 Schilling Banco dafür gut. Da nun einThaler Banco 3 Mark, und 1 Mark 16 Schilling Banco enthält, so bestimmt sichhierdurch genau, wie viel holländische Asse fein Silber jeder Bancothaler, jedesMark Banco und jeder Schilling Banco enthält, und so viel ist das HamburgerBancogeld unveränderlich werth. Eine Hamburger Mark Banco ist daher eineRechuungsmünze, welche jederzeit ein vollkommen gleiches Gewicht von feinemSilber andeutet, und dadurch wird dasselbe geschickt, um alle übrige Münzartenzu messen; denn man braucht nur zu erforschen, wie viel holländische Asse eineMünze in feinem Silber enthält, um zu wissen, welcher Summe in Hamburger