540 England. H. Staatsverfassung (Parlament)
schaffen hingegen ist der Grundbesitz einzelner Familien so überwiegend, daß sie ge-radezu einen oder beide Abgeordnete der Grafschaft ernennen. So kommt es, daßetwa 11,000 Personen die Hälfte aller engl. und wales. Repräsentanten wählen. InSchottland werden die 30 Grafschaftsdepukirten nur von 2767 Gutsbesitzerngewählt. Es sind nämlich dorr nur die unmittelbaren Vasallen der Krone wahlbe-rechtigt, und deren gibt es in keiner Grafschaft mehr als 220, in den meisten nichteinmal 100, in Elackmannan nur 16, in Nairn 20, in Peeble 34, in Sukherland35. In Irland hat man sich genöthigt gesehen, bloße Pachter auf Lebenszeit fürwahlberechtigt zu erklären, weil der Landeizenthümer gar zu wenig gewesen seinwürden; auch bat die Emancipationsbill v. 13. April 1829 in Irland den Wahl'cenluS von 40 Shill. auf 10 Pf. St. erhöht. Dennoch, obgleich von den 92 De-putieren der 40 engl. und 12 walisischen Grafschaften gerade 46 lediglich von ein-zelnen großen Grundeigenlhümern, meist aus dem hohen Adel, ernannt werden, sohält man doch diese sogenannten ritterschaftlichen Mitglieder (Kiii-ssit, <>k.8l>i,cs)noch für die unabhängigsten des Hauses. Denn in Ansehung der städtischen Depu-tirten, wovon England 405, Wales 12, Schottland 15 und Irland 35 stellt, istdie Sache noch viel übler bestellt. Die städ ti sehe Vertretung hat sich sehr zufälligausgebildet. Ursprünglich mußten alle mit königl. Bürgerfreiheit versehene Drte(l>c>re>„c,!,,), sowie die Provinzialhauptstädte (Bischofssitze, <ü>le,) Deputiere schicken,weil auch sie unmittelbar unter dem Könige standen. Allein sie suchten sich, so vielsie konnten, von einer Sache loszumachen, die nur als Dienst, als kostspielige Last,nicht als Recht und vortheilbafterVorrug betrachtet wurde. Darüber verloren vieledieser Drte ihre Landsiandschaft, und es hielt schwer, sie wiederzuerlangen. Vondem frühern Rechte des Königs, die Landsiandschaft durch neue Privilegien zu er-theilen, hat zuletzt Karl II.fürNewark Gebrauch gemacht; jetzt ist dies Recht derKrone erloschen, und neue Städte haben die Stankschaft seitdem nicht mehr erlangt.Bei dem Regierungsantritt Heinrichs VIII. war die Zahl der städtischen Deputierenbis auf269 herabgekommen, durch Wiederherstellung der frühern oder königl. Ver-leihung eines neuen parlamentarischen Wahlrechts wurden bis 1678 wieder 180Hinzugefügt, durch Einverleibung von Wales kamen 12, und durch die Vereinigungvon den alten Pfalzgrafschaften Ehester und Durhain noch 4 hinzu. Diele von die-sen reichssiändischen Bürgerschaften (bei l>o> o»>ft> darf man weniger an unser deut-sches Burg denken als an die Vereinigung zu einem Ganzen mit allgemeiner Ver-bürgung für einander) sind ganz oder zum größten Theil eingegangen, verödet(Untteii hnrnu^Ii«, s. d.), und das Recht, Parlamentsglieder zu ernennen,haftet entweder auf wenigen Häusern (von Old Sarum z. B. sind nur noch dieRuinen eines Schlosses übrig, und das Wahlrecht wird von 7 Besitzern gewisserGrundstücke ausgeübt, sodaß es jetzt vom Grafen von Ealedon abhängt), oder istganz in die Hände einzelner Familien gekommen. Auch in mehren größer» Städtenhastet das Wahlrecht entweder nur auf sämmtlichen Freilehen (lrek-1ic>l>Ier,) odergar nur auf gewissen Durglehen (hanr^.i^e-tcuiure-), sodaß der Wähler sehr we-nige, z. B. in Plymouth von 60,000 Einw. nur 230, in Harwich von 17,000Einw. 32, in PortSmouth von 45,000 Einw. 100, in Bath von 32,000 Einw.18 , in Bristol von 106,000 Einw. nur 50 u. s. w. sind. Diese wenigen stehenmeistens unter dem Einflüsse irgend einer von den großen Familien Englands; da-her kommt es, daß etwa 12 Familien allein über 100 Plätze im Parlamente zuvergeben haben, z. B. die Grafen v. Mount-Edgecombe und v. Fitzwilliam jeder 6,eben soviel die Herzoge von Devonshire und v. Bedford, die Pelhams, Herzoge v.Newcastle, Grafen v. Chichester und Lords Parborough 15, der Herzog v. Nor-folk 10, ebenso viel der Graf von LonSdale u. s. w. Mit den wenige» Plätzen,»velche von unabhängigen Wahlmännern besetzt werden, wird in der Regel einschändlicher Handel getrieben; trotz aller Gesetze dagegen sind die Preise der Stim-