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V Zeitraum.
Wegen der anerkannte» Nützlichkeit des Parkheirgängers sieng man bald an, Vorschriften zu geben,wie er sich in den vorkomlitendrn Fällen zu verhaltenhabe. Schon M e l ; o und B a si a gaben vielbrauchbare und hierher gehörige Regeln (siehe obenI Bd. S. 409.) ausführlicher aber thaten es jetztDe Villc rr ) und Bi n a i, doch lezcercr vorzüglichin Absicht der Rcuterci I, mit deren kleinem Diensiund FelOvcrhalren er sich beschäftiget.
Fünfter Abschnitt.
Beschaffenheit der Kricgszucht im Fünften Zeiträume.
§. r?9-
,<3)011 im Fünfzehnten und Sechzehnten Jahrhnn»
derre war der Dienst, d. h. die Vcrrichrnugcndes Soldaten nach feinen verschiedene» Graden inKriegg und Fricdenözeiteu genau bestimmt , undgrößtentheils durch besondere Reglemcutcr vorgeschrierbcn worden. Diese Vorschriften erhielten von Zeitzu Zeit neue Zusätze und Erläuterungen, so daß zu Anfan-ge deö Siebcnzehnten Jahrhunderts hicrinnen bei denmehrcsten Armeen fast Nichts mehr zu thun übrig blieb.Auch ward der Dienst bis auf einige unbedeutendeModisikazionen durchgehends auf einerlei Weise ver-richtet. Es wird daher dem oben (I Bd. S. 182.folg. z 19. folg. 482. folg.) Gesagtem nur wenig hin-zuzufügen sein.
§. 180.
rr) Ce Gouverneur z. Abschnitt. Bonden Partheyen,s) Les fonctions du Capit, de Cavallerie. Paris 1693.