5. Abschn.. Kricgszucht.
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§. 180.
Da das Französische Fußvolk unter Ludwigdem Vierzehnten in Kasernen verleget ward,kam auch nach dem Beispiel der Türken die Einnchrtung der sogenannten Kameradschaften (Cham-brees) wahrscheinlich zuerst bei demselben auf. Jedebestand aus Sechs Mann, von denen der Aelteste denSold der übrigen bekam, um ihre kleine Wirthschaftdavon zu bestreiken; den Rest des Geldes gab er ihnendann zurück. Täglich ward die Kompagnie von demDienst habenden Sergeanten dreimal in den Zimmernvisirirek, wovon der Major, oder-Regiments-Adjutantjedesmal einen schriftlichen Rapport erhielt. In Ab-sicht der Wachten, Kommando'S, u. f. w. war esdergestalt eingerichtet, daß aus jedem Zimmer wenig-stens Einer zu Hanfe blieb, um für die übrigen zukochen, und über ihre Sachen die Aufsicht zu führen s ).Mußten im Felde die Soldaten in die Bürgerhäuserverlegt werden, wurden durch die Sergeanten oderFouriere Quarticrlisten aufgenommen, welche dieNamen der Wirthe und der Soldaten enthielten; zudem ersten Sammelplaße war alsdann jeder Kompag-nie die Wohnung des Hauprmanns angewiesen ').Diese Einrichtung war allen Armeen gemein, wo dieSoldaten auch in FriedenSzeiken bei den Bürgern inden Städten einquarriret waren.
§. i8r.
Allgemein waren sehr strenge Befehle in Absichtder Beobachtung des Dienstes, besonders der' Wach-ten
») kdemoires für Ie Service jotirnaÜer de Infanterie pacle Chev. dc Bombelky, Paris 1718 . 8- p. 38.t) ib. p. 66.