Band 
Zweyter Band.
Seite
189
JPEG-Download
 

189

5. Abschn. Kkiegszucht.

§. 186.

Die Subordination herrschte bei den Armeen mitmehr oder weniger Strenge, nach Verschiedenheit desGeistes der Nazionen. Am strengsten war sie bei denSchweden und bei den Preußen, die überhaupt inAbsicht ihrer Kriegsverfassm'g sich sehr nach diesen ihrren Machbaren modelten. Bei den Franzosen kamLas Schlagen der Gemeinen mit dem Stock oder Dergen fast ganz in Abnahme, und ward zu Anfange desAchtzehnten Jahrhunderts nur äusserst selten angewenrLet. Umgekehrt war der Fall bei den Russen, wo esden Generalen sogar erlaubt war, ihre Subaltern,offiziere zu schlagen. Die in Russische Dienste getrete,neu Ausländer liessen sich jedoch diese Behandlung nichtimmer gefallen: ein Deutscher Artillerielicutenant,Namens Jacob, der in der Belagerung von Azofvon feinem General gemißhandelt worden war, ver-nagelte deü Nachtö das Russische Geschütz, und gicngzum Feinde über y ). Die Ehrenbezeugungen, welchedie Höheren Offiziere von ihren Untergeordneten er-hielten, waren übrigens schon in den vorigen Zeitenbestimmt, und erlitten nur unbedeutende Abänderun-gen. So ward bei den Franzosen festgcsezt: daß dieSoldaten aus ihren Zelten tu die Kompagniegasseilheraustreten mußten, wann ein Französischer Prinzoder ein Marschal von Frankreich die Fronte passirte *).

§. 187.

In Absicht der militairischen Strafen hatte sich indiesem Zeitraume gegen den vorhergehenden nichts ab-

ge-

y) Mauvillon histoire de Pierre I. p. 47 .

z) Bombelles Memoir. für le Service journal. de 1’ Inlaut.

P- 78-