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5. Abschn. Kriegszucht.
bei diesem kaum Lebensstrafen im Stande, ihn zurückzu schrecken. Zwar trugen auch die KriegSgcfcße derPreußen das Gepräge des rauhen Standes an sich,für den sie bestimmt waren; allein, nur höchst seltengiengen die darinnen enthaltenen Drohungen in Erfül-lung. Sie schärften vorzüglich Achtung gegen die Re-ligion und den Gottesdienst ein; wer im Felde desMorgens oder Abends die Betstunde, oder des Sonn-tags die Predigt versäumte, ward in das HalScisengeschlossen *). Auf jeder Widcrschung gegen die Oberenstand Lebcnöstrafe; legte hingegen der Offizier demSoldaten zu harte oder unschickliche Arbeiten auf, warder ebenfalls zu strenger Rechenschaft gezogen.
Wer die Schildwacht verließ, ward erschossen.So konnte auch jeder auf der Stelle getödtet werden,der im Treffen dem Feinde den Rücken kehrte. Ver-ließen ganze Regimenter ihre Fahnen, wurden dieBefehlshaber ehrlos gemacht, und die Gemeinen derzimirec; das heißt: der zehente Mann vcrlohr das Le-be». Gleiche Strafe hatte der zu gewarten, welchermit dem Feinde korrespondirie, die Losung offenbarte,oder ohne Erlaubniß das feindliche Feldzeichen trug.
Verkaufte ein Soldat fein Gewehr und Munition,ward er mit Gassenlaufen bestraft. Wer in feindli-chen Ländern irgendwo Feuer anlegte, vcrlohr das Le-ben; so auch: wer sich ohne besondere Erlaubniß beimPlündern finden ließ.
Wer bei der Musterung um Geld rief, wardals ein Ausrnhrstifter bestraft; wer sich hingegen ge-ziemend meldete, erhielt das Fehlende richtig vergütet.
König
0 Hennerts Beiträge zur BrandrNb. Kriegkgesch. S. 35,
M ?.