196
V. 3 c 11 r « u m.
König Friedrich der Erste sezte noch verschie-dene neue Artikel zu diesem Reglement, das denTruppen alle Monathe vorgelesen werden mußte. Umin den Niederlanden die Marodeure sogleich zu bestra-fen, mußte bei jeder Fouragirung der Generalgewalti-ger mit 48 Reutern zugegen sein. Wer einen Deser-teur einbrachte, erhielt anfangs Zwei, in der Folgeaber Fünf Thaler zur Belohnung. Wer hingegeneinen Soldaten verbarg oder bei feiner Entweichung be-günstigte, mußte zoo Thaler Strafe erlegen').
§. > 92 .
Auch bei den Schweden hielt Karl der Zwölf-te sehr über die Befolgung der KriegSgescße, undgab bei der Invasion in Sachsen seiner Armee eine be-sondere Verordnung von Funfzchen Artikeln in Absichtder Mannözucht. Zwei Soldaren, die darwider ge-handelt^ und ein Gefäß mit Milch genommen, einKind aber mißhandelt hatten, das sie daran hindernwollte, mußten loofcn, und Einer von ihnen warderschossen. Wirklich standen aber auch damals dieSchwede» auf dem höchsten Gipfel der Mannszuchc:keiner wich im Treffen aus feinen Reihen, selbst nacherrungenem Siege, wenn die Ersten Glieder die tod-ten Feinde vor ihren Füßen liegen hatten, bückte kei-ner sich, um diese auszuziehen, bis nach verrichte-tem Dankgebeth die Erlaubniß dazu gegeben wardWie sehr stach nicht dagegen das Russische HeerPerere des Großen ab, der im Treffen bei Laz-na den Offizieren bei Strafe: fortgejagt, den Ge-meinen
t) S. Milii Samluiig von Edikten, a. m. 0.
u) Hist. Milit. de Charles XII. Part. 3; p. 7K