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V. Zeitraum.
§. 214.
Die Kavallerie erhielt auf jede Schwadron 60Schritt zur Fronte, wovon die mittlere Gasse fünfund dreißig einnahm x ). Die Entfernung der Koch-löcher und der Offizierzelte war wie bei der Infante-rie. Die Kaiserlichen gaben jeder Kavallerie-Kom-pagnie fünf und zwanzig Schritt zur Breite, so daßdie Gasse fiebenzehen Schritt zur Breite bekam. Wennsse Schwadronenweife kampirten, wurden die Zeltejeder der beiden Kompagnien aufEin e Seite geschla-gen; lag hingegen das Regiment Kompagnienweife,wurden die lehteren getheilet, daß auf jeder Seite dieHälfte ihrer Zelte zu stehen kam.
§. 2i 7.
Das Lager der Türken war zwar in gewisse Quar-tiere getheilet, allein die'Zelte an sich selbst waren ohnealle Ordnung neben und vor einander aufgeschlagen.Die Form war gewöhnlich Halbmond- oder Kreisför-mig, das Zelt des Großveziers in der Mitten, und dieübrigen Korps um dasselbe herum. Das Richtzelr,wo die Verurthcilten hingerichtet wurden, und dasallezeit vor dem Zelte des Großveziers stand, wardallezeit zuerst von dem General-Quartiermristeraufgerichtet, und ein Roßschweif darneben in die Erdegesteckt, dann erst war es erlaubt, die Zelte der Vä-schen und der Soldaten aufzuschlagen. Zunächstbei dem Zelte des Großveziers, das mit einer Wandvon gewürktcm Zeug umgeben, gleichsam selbst einbesonderes Lager bildete, war das Lager der Jani-zaren, vor dem das Geschütz aufgefahren war, mitden Zelten der Artillerie auf den Flügel». Vor demGeschütz befand sich die übrige Infanterie und die
*) Villeiteuve Cours de la 8c. milit. T. I. p. Ä75‘