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ganges bedarf, um diese in den Zustand eines wahren, entwicklungsfähigenKeimes überzuführen (S. 31, 32). Alles Positive darüber, wie dieser Über-gang geschieht, ist uns aber völlig unbekannt (S. 28).
Diese Ausführungen Radlkofer’s, von denen ich das Wesentliche sehrabgekürzt, aber, wie ich glaube, dem Sinne nach nicht unrichtig wiederge-geben habe, gehen von einer Grundlage aus, der ich in gewisser Weise bei-stimme, endigen aber mit einer künstlich aufgesetzten Spitze. Indem ich das,was das Verhältnifs der Parlhenogenesis zur geschlechtslosen Fortpflanzung be-trifft, worüber ich mich im ersten Abschnitt der Schlufsbetrachtnngen bereitsausgesprochen habe, übergehe, knüpfe ich meine Bemerkungen an das so ebenbesprochene Verhältnifs der „keimfähigen Anlage” zum fertigen Keime an.Wenn Radlkofer sagt, dafs auch die der ungeschlechtlichen Vermehrungdienende Zelle nicht als Keim geboren, sondern erst später dazu gemachtwerde, so ist dies wahr und nicht wahr, wie man es nimmt. Es verhält sichhiemit, wie mit Allem in der Welt, was eine Entwicklung hat. Es ist im An-fang noch nicht, was es wird, und wird am Ende doch nur, was es von Anfangan war. Der Maikäfer ist als Ei, als Engerling, als Puppe noch kein Maikä-fer, er wird es erst am Schlufs des Verwandlungsprocesses, und doch ist esder Maikäfer, der vom Anfang an alle diese Verwandlungsstufen durchläuft.Allein diese einfache Aulfassung des Übergangs der „keimfähigen Anlage”zum wirklichen Keime, als eines nach den eigenen Gesetzen der Entwicklungin continuirlicher Weise sich vollziehenden Processes, liegt nicht in demSinne der Radlkofer’schen Darstellung, der vielmehr auch bei der unge-schlechtlichen Fortpflanzung (ähnlich wie bei der geschlechtlichen) jenenÜbergang als einen in Beziehung auf die Entwicklung aufserordentlichen,die Continuität derselben an einem bestimmten Punkte unterbrechenden,die frühere Bedeutung der Anlage wesentlich umändernden Vorgang betrach-tet, eine Betrachtung, welche ihre Begründung hauptsächlich in dem Um-stande sucht, dafs die der F ortpflanzung dienende Zelle zuerst ein Theilder Mutter ist und erst später (bei der geschlechtlichen Fortpflanzungdurch die Befruchtung, bei der ungeschlechtlichen durch einen unbekanntenVorgang) zum Anfang eines selbstständigen Wesens gemacht wird.Die Begründung von dieser Seite wird stichhaltig sein, wenn die Vorausset-zung richtig ist, dafs diese beiden Momente, nämlich der Zustand derTheilhaftigkeit am mütterlichen Organismus und der Zustand des Übergangs