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Bericht über Strassenbahnen, Tramways und deren Einführung in Zürich / im Auftrage der Gemeindekommission der Stadt Zürich und der Ausgemeinden erstattet durch A. Bürkli-Ziegler und P. E. Huber
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Für (len Betrieb sollen im Allgemeinen die vorstehend ent-wickelten Grundsätze gelten, welche sich kurz zusammenfassenwie folgt:

a) die Wagen sollen nur klein im Ganzen für höchstens30 Personen (1214 Sitzplätze) berechnet sein, sichaber in kurzen Distanzen folgen.

b) lm Innern der Stadt sollen die Abfahrten während derbelebten Tagesstunden mindestens alle 10 Minuten er-folgen und der Fahrtenplan so eingerichtet werden, dasser auch momentanen Verkehrsbedürfnissen Genüge leistet.

c) als Zugkraft sind Pferde oder Maschinen zulässig, welchletzteren unbedingt die Zukunft gehört.

d) Bei den Maschinen ist unter der Voraussetzung annäherndgleicher Betriebskosten und gleicher Sicherheit des Be-triebes auf diejenigen hinzustreben, welche während desFahrens nicht feuern, und zwar sind dies die Maschinen mitcomprimirter Luft und überhitztem Wasser, seien solchean den Wagen selbst angebracht oder als ziehende Ma-schinen auf einem eigenen Wagen.

e) Bei Benutzung von Maschinenkraft soll den in Vorstehen-dem mitgetheilten Vorschriften I.XI. der englischenParlamentscommission entsprochen werden, und muss sichüberdiess der Maschinist immer an der Spitze des Zugesbefinden.

19. Die 'faxen sollen möglichst einfach und billig gehalten werden,im Mittel nicht höher als 20 Cts.

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