Band 
Erster Band mit acht und sechszig Kupfern.
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hunderte in Reiner urkunde verkommt (r ). Eben so wenige zuverläfsige Nachrichtenhat man, wann die waal und Maas bey den schanzen st. Andries und voorn verei-nigt sind. Das Fort st. Andries wurde 15QQ gebauet, und wenn zu dessen Verstär-kung, wie es glaublich ist, die Vereinigung dieser Flüsse gemacht wurde, so wäre die Arbeitauch in diese zeit zu versetzen , und gehörte also eigentlich in die zweyte Epoche.

§. 244. Die Holländische oder Goudsche vssel (Tab. 30. 40.) halten einige füreinen anfänglich gegrabenen canal, und zwar um den Rhein von seinem hohen Was-ser zu entlasten. Velsens Meinung nach waren : diese Yssel, der Leck, ehe er näm-lich bis nach wyk te miurstede verlängert war; ferner die Linge, die Alblas , die Giesseund dergleichen canäle schon Anfangs Bäche und kleine Flüsse.

Da Holland ein flaches , theils morastiges Land war, und der glückliche Erfolgdes Leckflusses, in Rücksicht des Rheinlandes, die Anlagen ähnlicher Arbeiten wünschenliefs , so wurde die Holländische vssel zur Austrocknung des Krimper - waards, dessüdlichen Theils der waterschap woerden und des Landes von Montfoort und YSsel-stein, gröfser gegraben, und mit der Erde gleich Dämme aufgeführt. Durch sie wardein Theil des Lecks unter vreeswyk abgeleitet, welches der daselbst liegende Dammbey Klaphecke, das veidaat und das sichtbare Bett der alten Yssel beweisen, Jetztempfängt sie durch ein siel zwischen Bongenaar und Jutphas, aus dem c.anale dervon vreeswyk nach Utrecht (1373) gezogen ist, das überflüssige wasser dieses Ca-nals. Die Verbindung,der vssel mit dem Leck wurde vielleicht durch die ueberströ-mungen des letztem Flusses, und durch die Gefahr der Durchbrüche an den Leck-deichen gerechtfertiget. Wann sie aber bewerkstelliget wurde, finden wir nirgens an-gemerkt. Die Bedeiehung des Krimper - waards, die im Jahre 10Q7 (s) schon ge-schah, und wozu die ausgegrabene Erde wahrscheinlich mit verbraucht wurde,rechtfertigt aber gewifs unsere Ordnung, nach der wir sie noch vor dem Jahre 1021entstehen lassen.

§. 245. Die erste Nachricht, die man von einem eigentlichen vergleiche, oderuebereinkunft über den Holländischen Wasserbau findet, ist vom Jahre 11Ö5 (t),da durch Vermittelung des Kaisers Friedrich ein contract zwischen Gottfried, ßischoffvon Utrecht ; Heinrich, Grafen von Geldern; und Dietrich, Grafen von cleve, geschlos-sen wurde, um den unglücksfällen, welchen man durch die ueberschwemmungen derFlüsse beständig ausgesetzt war, vorzubeugen; weil die verschiedenen Absichtenkleiner benachbarter Landstriche, ja sogar einzelner Städte, es zu allen Zeiten sehrschwer machten, dagegen gehörige Anstalten zu treffen. Der hier geschlossene con-tract lief auf folgende drey runcte hinaus: l) Es sollte ein Abflufs für das wasserdurch den Acker Noda, oder meda, der zwischen dem Rheine und der süder-see,

O) Alting. oerm. inf. ant.

(s ) Tegenwoordige Staat van Holland, vr. Deel. bl. 4?ä.

(t) Wagenaus vaderlandsclie Historie, deutsche uebevsetzung s, 3i3,