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te* Lüge es aber unter einer schrägen Dichtung mit dem ufer, so würde die Kinn«;sich dem sanddeiche, nicht dem Meere genähert haben; diese. Senkung spricht also,selbst für die perpendiculäre Lage solcher seeuferbauwerke.
Versieht man die perpendiculär auf das seetifer liegenden HÖfter mit einem oderbesser, mit zweyen Flügeln, wovon der eine den Ebbe - und der andere den Fluth-strom abweifst; so werden die wellen noch mehr geschwächt. Aber diese Flügelmüssen niedriger, als die spitze des HÖftes liegen, und eine runde Oberfläche erhal-ten, damit sie die Hohe der wellen, durch ihre Anbrandung, nicht verstärken, unddaher dem Fufse des Seeufers oder seedeiches nicht gefährlich werden.
Ferner besteht bey der Anlegung der seehöfter die wesentliche Bedingung da-rin: dafs zwischen denselben sich der Strand erhöhe, um vor dem seedeich ein,die wellen abmattendes, Vorland entstehen zu machen, und wie können dieselbendies besser, als wenn sie senkrecht auf das Seeufer liegen, wie es durch die Erfah-rung, über die seeuferbauwerke, die ich unten näher beschreiben werde, bestätigtist? Daselbst, wo weder die Fluth und Ebbe, noch die Strömung unmerklich, unddie Angriffe der seestürme sehr veränderlich sind, wo die Brandungen bald nach die-ser, bald nach jener Richtung aufrollen, sind in das Meer hineingehende Bauwerkeunnöthig, weil sie keinen Strand erzeugen können, und es ist daher weit besser, dasSeeufer mit Buschsteinwerken, oder mit grofsen steinen bis über die springfluthenhinauf, zu bedecken, oder auch längs dem Seeufer ein mit demselben parallel liegen-des Euschsteinwerk aufzuführen.
§. 8. Die Bestimmung der Hohe von den seeuferbauwerken ist für die Wirkungder aufzuführenden Anlagen äusserst wichtig, eines xheils in Hinsicht der oeconomieund andern xheils, um den Ebbe - und rluthstrom so wie den stofs der wellen zuschwächen. Ich will daher dieselbe im Allgemeinen zu bestimmen suchen. DieseHohe hängt sonach von derjenigen Absicht, die der Ingenieur damit erreichen will,und von dem Locale selbst, ab. l) Ein mit dem Seeufer parallel liegendes werkwerde um ein sechstheil zwischen der ordinären riuth und Ebbe, höher als die ordi-näre riuth, oder den springfluthen gleich hoch, gelegt, damit es das seeufer gegen denAngriff der Brandungen beschirme. 2) Wenn ich eine allgemeine Regel über dieHohe der HÖfter geben wollte, so würde ich auf die Momente der Fluth Rücksichtnehmen. Beginnt nämlich die Fluth, so ist der Strom unbedeutend, und keinesschädlichen Angriffes fähig. Gleiche Beschaffenheit hat es mit der sachebbe und vordem Moment des Stillstandes. Also kann das HÖft längs seiner spitze keine hydrau-lische Wirkung äussern, das ist, den Strom nicht abweisen — wenn es nicht mitdieser seiner spitze über die ordinäre Ebbe erhoben liegt. Da bey der Nachfluth derStrom gleichfalls unbedeutend ist, so würde man das werk an der Wurzel auch nichtbis zur ordinären Fluth erheben dürfen, wenn man nicht auf die springfluthen undWellen Rücksicht nehmen, und von denselben den gröfsteu Angriff des seeufers und