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einen schuh 4 zoll starken welle, sind von Eisen ; das übrige ist alles von Holz. DieschÖpfgefässe sind von Bötticher Arbeit und mit sieben Reifen gebunden. JedesGefäfs ist 20" lang, oben 11", und unten 6" im Durchmesser, und enthält 1150cubik - zoll-. Das Rad macht nach meinen Beobachtungen in 25 Sekunden einenUmgang; es bewegt sich daher beynahe mit l § Fufs Geschwindigkeit in der Sekun-de. Der unterschied des obern und untern wassers (d i. vor und unterhalb demRade) beträgt 5" 5'" bis 8 zoll. Diese Maschine hob binnen einer stunde 2708cubik - schuh , Nürnberger luaafs , nach welchem alle die Abmessungen dieser Maschi-ne angegeben sind, ln den Figuren 2 und 3 sehen wir in b eine der zwey Haupt-rinnen , worin das Wasser aus den Gefässen läuft, und c ist die Leitrinne, in wel-cher das wasser nach dem hohem xheil der wiesen fliefst. Die Holzverbindung gund h bildet die Radstube oder das Traggerüst des Rades ; k , k sind die Ständer,welche das Hauptgerinne tragen.
Um ein solches schöpfrad in Bewegung zu setzen, d. i., den Flufs aufzustauen,ist eine Verdammung gemacht, die nach der seite des Flusses einen Flügel bildet,wenn das Rad in der Nähe des ufers liegt; bey andern Rädern hat man zwey solchewände, die man dort Aestfliigel nennt, angelegt, um das w^asser nach dem Rade zuführen, dessen aus Bohlen bestehendes Gerinne höchstens einen schuh Fall hat , wel-ches vorne an einen Grundbau anstöfst, und an jeder Seite des Rades eine, einenschuh hohe, das wasser leitende Bretterwand, hat. Dieser Grundbau und dieseulügel sollen, nach der wasser - Gerichtsordnung von 1ÖQ3 , aus einer Reihe durchden Flufs geschlagener pfähle, worauf ein Grundbaum eingelocht wird, bestehen.Man nannte die Flügel, setzß'ügel , weil der Grundbaum am l. May gelegt, und amAnfänge Oktobers wieder weggenommen wurde, so dafs dem Flusse der möglichst un-gestörte Lauf belassen ward. Der Grundbaum sollte 2 % schuh unter das wasser ge-legt, und mit den Aufsetzbrettern nur 2 Fufs hoch seyn ; auch sollte darin eine oefnungvon sechs schuh, für die Durchfahrt der Bote, gelassen werden, und das Radgerinnesollte nur zwey zoll Fall haben. Diese Abdämmung führte damals das wasser nachder Radstätte oder nach dem Gerinne des Rades, und die Wasserräder leisteten einenhinreichenden Elfekt. Jetzt hat man aber unterhalb diesem Grundbaum eine Ausfül-lung von steinen und Faschinen gemacht, die Grundbäume und Flügel immer mehrerhöht, und vermittelst Faschinen und steinen in dem Flufs selbst höchst schädlicheVerdammungen angelegt. Es ist daher nothwendig, diesem Unwesen zu steuern,die Errichtung der Grundbäume, welche durch die eingeschlagenen pfähle gehen,wieder einzuführen , und alles Einlegen von Faschinen und steinen gänzlich zu ver-bieten, vorher aber das Flufsbett von denen die ueberschwemmungen des Flusses ver-ursachenden Verdammungen gänzlich zu reinigen. Kurz es sollte auf die Befolgungder wasser-Gerichtsordnung von 1ÖQ3 mit strenge gehalten werden. Indessen findetder aufmerksame Beobachter auch an dem unfug, der mit der Rednitz getrieben wird,II. Bd. 48