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Zweyter Band mit sechs und vierzig Kupfertafeln.
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verhältnifs, in welchem die Masse und schwere des Rammklotzes zur- schwere despfahles, und zur Festigkeit des pfahlgrundes steht, wesentliche Verschiedenheiten beyden Wirkungen des Bärschlages und des Eindringens vom pfähle, hervorbringen, sozweifle ich, dafs es den Mathematikern je gelingen werde, ein Gesetz ausfindig zumachen, nach welchem im voraus die Wirkungen der Rammschläge (in Beziehungauf die Fallhöhe und schwere des Rammklotzes und die Natur des Bodens) bestimmtwerden können. Nur allein eine Menge von unter sonst gleichen umständen ge-machten Erfahrungen, scheinen daher dem Ingenieur näherungsweise gewisse Regeln,beym Einrammen der stützpfähle und Grundpfähle, so wie in Hinsicht ihrer Trag-kraft , geben zu können.

Ich will demnach mehrere Beobachtungen aufnehmen, darauf einige Bemerkun-gen folgen lassen, die diese Behauptung begründen, welche jedoch nicht einmal nä-herungsweise ein Gesetz über das Eindringen der pfähle geben. — Ja, sie zeigendie Erscheinung, dafs, je tiefer der pfähl eingedrungen ist, desto weniger die Fall-höhe des Rammklotzes ihren Einflufs äufsert, welches natürlich aus der Elastizitätund Dichtigkeit des Erdreichs , mithin aus der prellkraft, womit die Schwingung deriiolzfibern des rfahls sich dem Auffallen des Rammklotzes entgegen setzt, entsteht.

§. 84. Soll ein Bauwerk auf Grundpfähle gesetzt werden, so entsteht die Frage,wie lang diese pfähle, zum Beyspiel bey dem gegebenen Grunde, seyn müssen , wieschwer der Rammklotz anzunehmen sey , und bis zu welchem Momente das Einram-men aufzuhören hat. — In so fern die Beantwortung dieser Fragen zum Grundbauselbst, also zur nächsten Abtheilung gehören, will ich hier nur dasjenige anführen,was die zu wählende schwere des Rammklotzes betrifft. Wir haben nämlich gese-hen , dafs die Fibern eines Rammpfahles in Schwingung gesetzt werden müssen,wenn die Wirkung der Rammschläge, den Absichten des Ingenieurs entsprechen soll.Er darf daher nicht zu gröfse pfähle und zu kleine Rammklötze wählen. Nach mei-ner Erfahrung sollte man zur Einrammung der pfähle von 20 schuh Länge einenRammklotz von Ö00 pfund schwere, gebrauchen, und von je 10 Fufs gröfserer Länge,die schwere des Rammklotzes um 200 pfund vermehren ; so dafs ein ÖO schuh lan-ger Rammpfahl einen 1400 pfund schweren Rammklotz erfordert, wenn nämlich diegeringste Fallhöhe dieses Klotzes fünf schuh beträgt. Diese Vorschrift bezieht sich,wie wir sehen, vorzüglich auf die Kraft, womit die Fasern des Rammpfahles inSchwingung gebracht, und die Grundmasse, in welche der pfähl eingetrieben wird,zur Ausweichung, d. i., zu einer Zusammenpressung seiner dem pfähle zunächstliegenden schichten gebracht werden könne. Ist nämlich die Festigkeit des Grundes sobedeutend, dafs die Wirkung von dem Rammklotze auf den pfähl nicht vermögendist, den Grund zum Ausweichen zu bringen, so prellt der Rammklotz in die Höhe,und der pfähl steht, ohne in den Grund zu rücken. Hat man keine schweren Ge-bäude auf den pfahlgrund zu setzen, und ist derselbe gegen das unterspühlen mitii. Hei. 56