sehr grofs, so beträgt diese Tiefe, bis zu welcher die pfähle in mittelmäfsig festenaoden oder in einem künstlich durch das jRammen zusammengeprefsten Boden stehenmüssen» 10 bis 18 schuh , und der Ingenieur hat auf die Bestimmung zu achten,welche im $. 102. über das Festestehen der Rammpfähle festgesetzt wurde. So istz. b. bey den Brücken in Frankreich und an einigen schleusen in Italien, Holland und Deutschland verfahren! Ist der Boden schlecht, so stehen sie 21 bis 40 Eufs inden Grund, wie dies der Fall bey einigen schleusen in Holland ist. Dieser Grundist aber gleichwohl dergestalt, mittelst den Rammpfählen, so zusammengeprefst, dafsdiese pfähle, durch die schwere des Bauwerkes, nicht tiefer eingedruckt werden kön-nen. Besser und sicherer ist es indessen , wenn die pfähle derer im wasser zu grün-denden Gebäude 8 bis 12 Fufs in ein natürlich ziemlich festes Erdreich stehen. Diestützpfähle müssen fast immer, wenn sie feste stehen und vom Eise, so wie vomStrome nicht losgewackelt werden sollen, \ bis \ ihrer Länge in den Grund kommen.Ueberhaupt mufs man einige probepfähle einrammen, um hierüber sich der cewifs«beit zu nähern.
§. 106. Eine Betrachtung, die man über das Tragvermögen der Rammpfähle anstelle»könnte, würde nur für die Ausübung wichtig seyn, wenn der Grundbau, oder auchdie Joche einer Bogenbrücke nicht mit einem soliden Körper umgeben wäre, welcheswir jedoch als unbedingt nothwendig vorgeschrieben haben. Man würde dann vonmuschenbrochs Erfahrungen Gebrauch machen können. Nach diesem trägt ein 6"dickes und 6' langen Eichenholz 23480 Pfund und nach ihm haben diese Holzer,in Hinsicht der Tragkraft, ein directes verhältnifs, wie die würfel ihrer Durchmesserund ein reciprokes, wie die Quadrate ihrer Längen. Man sieht daher, und es giebtdie tägliche Erfahrung, dafs senkrecht gestellte Hölzer die gröfsten Lasten tragenkönnen,, die ihnen nur zugemuthet werden mögen. Sonach und in Anbetracht, dafsman die pfähl-, Grund- und Brückenjoche mit einer soliden Masse umgiebt, ist daszerbrechen der pfähle niemals zu befürchten.
107. Der Abstand der pfähle (das ist die Entfernung zweyer pfähle) ist beyGrundpfählen Q" bis 5 § schuh, bey stützpfählen l§ bis 4§ schuh. Letztere Ent-fernung findet ihre Anwendung bey den Jochen der Bogenbrücken, wo ich sie jedochauch näher zusammengerückt habe» um den Jochen, bey grofsen Bogenweiten, einehinreichende Stabilität zu geben» und worüber der dritte Band Auskunft giebt.
Einige haben zwar das Gesetz bey stützpfählen angenommen; dafs die La-sten, welche sie tragen können, sich verhalten, wie die cnbi ihrer Durchmesser,dividirt durch die Quadrate des über den Beden hervorragenden pfahltheils; aber das-selbe verdient noch vielfache Erfahrungen, um für die Praxis gültig zu seyn. Hie-bey ist auch vorzüglich in Erwägung zu ziehen, dafs die gröfsten stiitzpfähle , ichmeine die pfähle der Brückenjoche, immer von zwey seiten gedruckt, folglich vonder darauf drückenden Last dieselben in dem ihm gegebenen Stande gleichsam ge-