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wege Fig. 1., 6. und 7., die man mit wenig Kies bedeckt und alle Jahre einmal aus-bessert, werden an den Seiten jener strafsen angelegt, um beym trocknen Wetter dieChaussee zu schonen, und dem Zugvieh einen bequemem Auftritt zu verschaffen.Nur die Stein- und Ziegelpflaster schicken sich für Städte und Ortschaften, denn dieKies - und ^ruchsteinstrafsen verursachen einen für die Gesundheit höchst nachtheili-gen staub und Iioth, wodurch also die Reinlichkeit vergeblich gemacht wird. Zuden Landstrafsen sind die letztem aber besser, weil die Hufe des Zugviehes undseine Knochen darauf mehr als auf pflasterstrafsen geschont werden.
§. 3. Die Breite einer Kunststrafse kann nach dem Abstande der zwey äus-sern Räder der sich begegnenden Lastwagen Fig. 2. und nach den Räumen f c undd e (zur notbwendigen Festigkeit des Fahrbetts dienend) bestimmt werden. Bey fe-stem Boden darf jedes nank’et f c nur drey Schuh betragen, und das Fahrbett 17 bis18 Schuh; nimmt man zum letztem 20 Schuh an, so ist eine Breite von 2Ö Sciulhfür die gesammten Strafsenkörper hinreichend; beym Sand- oder Morastboden wirdman die Breite für jedes Widerlager der Fahrstrafse bildendes Banket oder sermefünf bis acht schuh annehmen müssen, und dann erhält die Strafse eine Breite von30 bis 3Ö Schuh. In den Gebirgsländern mufs man sich, wegen den kostbaren rel-sensprengungen und Stützmauern, mit der ganzen Strafsenbreite von 20 schuh be-gnügen; ja, in Tyrol waren 1802 wenig Chausseen so breit, und ich habe, bis zuden Abtretungen, fast alle dortigen Gebirgsstrafsen erweitern lassen. Die in derEbene so nützlichen und allemal niedriger als die Chaussee anzulegenden Sommer-wege sind in dieser festgesetzten Breite nicht mitbegriffen.
§. 4 . Das Fahrbett cd Fig. 2. Tab. 121. einer Kunststrafse mufs, ausgenom-men in Hohlwegen (Fig. 22.) und längs Bergabhängen (Fig. 32.) dergestalt nach ei-nem flachen Bogen in der Mitte höher als beym strafsengrabea, liegen, dafs dieBogenhöhe Theil von der ganzen strafsenbreite beträgt. Diese für das Fuhrwerkunschädliche Wölbung ist wegen dem Abflufs des Regenwassers durchaus nothwendig,und jede Kunststrafse, welche dieselbe verlohren hat, ist im Repacations-zustande.Nur bey den Pflaster- und Ziegelstein - strafsen mag sie etwas geringer seyn. InHohlwegen Fig. 22. werden die strafsen zur Aufnehmung des Wassers, concav ge-macht; längs Bergabhängen (Fig. 8.) lasse man die Strafse gegen den Bergabhang zufallen, so dafs sich die Neigungshöhe zu strafsenbreite wie 1 zu 75 bis 1 zu 52.verhalte. Hieraus entstehen die vortheile l) dafs die Feuchtigkeit von der Futter-mauer n. d. ab und dem Graben d zugeleitet wird. 2) Dafs das über die abhängi-gen Gebirgs-Strafsen schiefsende Wasser seitwärts einen Ablauf in den Graben erhält,folglich das Deckmaterial davon nicht so schnell abgespühlt wird, und 3) dafs manauf einer solchen strafse sicherer fährt, als auf einer andern, deren Oberfläche nachdem Abgrunde einen Fall hat. Diese einfache Regel ist daher in bergigten Ländern.niemals zu verabsäumen. ' ' N