735
§. 30. Jetzt Will ieh noch ein von mir in F. 12. t. 121. gezeichnetes SchwierigesLocal zur Anlage einer Chaussee wählen, und diese erklären. Diese Karte stellt eineaus Felsen und steingerölle bestehende Gebirgsgegend vor, die viele Gewässer undSchluchten enthält, und deren Kuppe b Ö21 Schuh über den höchsten Wasserstanddes Flusses, aber von der Oberfläche oder dem Fahrwege der Brücke nur Ö7Ö Schuheentfernt liegt. Ein vorzügliches Bedingnifs bey der Anlegung dieser strafse bestehtdarin, dafs ihre gröfste Steigung auf die Klafter vier zoll, auf langen Strecken, nurzwey zoll betrage, damit sie für das Zugvieh nicht zu unbequem sey^ Zweytens,dafs sie auf der gesammten strecke von der Brücke bis zur Bergkuppe s nicht fällt,und auf einige Distanzen, insbesondere aber in den Wendungen, horizontal gehe.Diese Karte, Fig. 12., zeigt uns nun alle Bergschluchten, die Bergrücken und Abhänge,so dafs man auf derselben schon heyläufig den strafsenzug, nicht in Rücksicht derLänge, sondern der Lage desselben, bestimmen kann. Dessen Länge hängt nämlichvon dem Falle ab, welcher der strafse gegeben werden soll, und es mufs daher dasprofil des Berges zwischen b und a (Fig. 13.) aufgetragen seyn. Dasselbe reicht abernicht allein lyn, sondern es mufs ein genaues Nivellement der ganzen Steigung, wo-rin diejenigen Bergkuppen und Abhänge, auf und an denen der Strafsenzug hin, iüAnbetracht der Beschaffenheit des Terrains, der Lage der Gewässer und der Form derFelsenwände, gelegt werden kann, vorgenommen werden, um die Wahl dieses stra-fsenzuges mit aller erdenklichen Ueberlegung zu treffen. Dieses Nivellement mufs mander Wahl des Strafsenzuges zum Grunde legen. Die genaue Aufnahme und dassel-be sind daher die ersten Vorbereitungen zur Bestimmung der Richtung einer Ge-birgsstrafse. Die Karte (Fig. 12.) zeigt nämlich: dafs man die strafse unter demWildbache a p bey a mit den mindesten Kosten übersetzen kann, und das profilFig. 13. zeigt, in Beziehung auf jene Karte, dafs, wenn man den von der Brücke qnach bca bezeichneten Strafsenzug wählt, die Neigung Zoll auf die Klafter be-
tragen wird. Wenn nämlich die strafsenwendung b e, welche horizontal angelegtwerden mufs, vorher abgerechnet wird : so beträgt die strafsenlänge noch drey hun-dert fünf und dreyfsig Klafter. Da nun die Hohe a sechs und neunzig Schuh überden Fahrweg der Brücke a und p liegt: so erhält man jene angegebene Steigung vonS-yVs- zoll auf die Klafter. 2) Ueber den bey a sich abstürzenden Wildbach kannaber defswegen eine Brücke nicht angelegt werden, weil ihr Bogen von den herab-rollenden Steinen verstopft und dann nicht nur d,ie Brücke, sondern auch ein Theilder strafse weggerissen werden könnte ; es ist daher nothwendig, hier eine Durch-fahrt a Fig. 13. zu wölben, welche zugleich ein hinreichend breites Gerinne (schutt-gerinne) macht, über welches das steingerölle, so wie das wildwasser, ungehindertabstürtzt. Da sich nun oberhalb des punctes a drey Bergschluchten vereinigen, unddas in der dritten Schlucht herabstürzende Wasser die Strafse zerreissen könnte, somufs bey d Fig. 12. eine starke Futtermauer angelegt und ihr Fufs gegen das Ein-