reissen des Wassers hinlänglich gesichert werden. 3) Bey der Auswahl der zweytenHauptstrafsenkrümmung ist nicht aufser Acht zu lassen : dafs dieselbe über 3 bis 4(Fig. 12.) hinaus nicht gezogen werden kann, weil sie sonst wieder fallen miifste,indem diese Bergkuppe 3. 4. nach g fällt. Da nun der ganze Weg von a nach 3, 4und e, ohne die horizontale Wendung 3 , 4 zu rechnen, 240 Klafter lang ist, unddie Steigung von a nach e (Fig. 13.) sechzig schuh beträgt, so erhält man auf dieKlafter 3*% Zoll Steigung, welche für das Zugvieh und Fuhrwerk nicht sehr unbe-quem ist. Zwischen e und e liegen drey Bergschluchten, e, 1 und 2, (deren An*sicht ist in Fig 15. gezeichnet), von welcher die erstere bey e einen starken Berg-strom abführt, wo hingegen in den andern beyden nur kleine Giefsbäche sprudeln.Ueber dieselben hin mufs also, wie der plan (Fig. 13.) zeigt, die strafse geführtwerden. Des uergstromes und der Giefsbäche wegen sind nun drey Bogen, welchedie höchsten Gewässer durchlassen, anzulegen. Hier, wie überall, mufs man dieörtliche Beschaffenheit benutzen, die Bogen an die natürlichen Felsen stützen, undihnen so feste widerlaget verschaffen. 4) Gesetzt aber, dafs zwischen Felsenschluch-ten oder ähnlichen, bey weiten nicht so tiefen Thälern, kein wasser durchflösse, in-dem sie sich gleich an dem einen strafsenrande endigten, und man wollte sich zurAufführung von dreyen Bogen nach der gesammten strafsenbreite nicht verstehen,sondern nur jede der Felsenschluchten aus einem schmalen Bogen von wenigen schu-hen überspannen, und den Raum, welcher von. seinem Gurte bis in die Kluft ent-steht, mit einer Mauer aussetzen, dann den zwischen dieser Mauer und der gegen-überstehenden Seite der strafse befindlichen Raum mit Steinen ausfüllen, um daraufdie strafse seihst zu erbauen, was würde wohl hieraus entstehen ? Wahrscheinlichhätte man keine grofse Dauer von diesem Werke zu erwarten. Denn es darf ausdem wenige schuhe breiten Bogen nur ein Stein ausgestofsen werden, oder die indem Kreisstücke befindliche mauer nicht vollkommen gut an den Bogen schliefsen,folglich ausweichen : so stürzt die Strafse selbst nach. Ein Fall, der sich ohnweitriume auf der Carlstrafse zugetragen hat, wo ich selbst den Schutt eines so gewölb-ten Bogens, zwey Tage nach dessen Einsturz, gesehen habe *). Es ist daher alle-mal bey einem solchen nocale das Verfahren anzurathen, nach welchem die Bogen inder ganzen Strafsenbreite gewölbt werden, um darüber die Strafse anzulegen, folg-
*) Im Herbste 1803 wurde ich von Seiner Majestät dem Kaiser Von Oesterreich nach Fiume ge-schickt, um die damals von dem Feldmarschall - Lieutenant von Vukassowich geleiteten Arbeitendieser wirklich außerordentlichen großen und schönen Unternehmung zu untersuchen und überden fortzusetzenden Straßenzug meine Meynung vorzulegen. Ich war damals zugleich Directorhey der Ungarischen Sckifffahrts - Gesellschaft , und hatte als k. k. wirklicher Hofrath bey derBöhmisch-Oesterreichischen Hofkanzley und der Finanz - Hofstelle, zwey Aktien des Kaisers (vondieser Unternehmung) teu vertreten. Dieser Straßenbau kostete damals jährlich über eine MillionGulden und es wurden einige hundert Schuh hohe Felsenwände pesprengt; ja auf lange Streckenkostete die laufende Iilafter 500 Gulden und darüber.