redlichen nur auf das allgemeine Wohl sehenden unddas Local genau kennenden Ingenieur sein Projekt zuvereiteln, wenn es gegen den Vortheil bedeutender Ge-meinden und Landbesitzer angeht.
Anders ist aber der Fall in solchen Landern, woauf fünf und mehrere Meilen kein Dorf oder Trink-Wasser und Herbergen angetroffen werden. Hier wirdman über Dörfer, des Futters und des Trinkwasserswegen Umwege machen müssen, oder es muß die Re-gierung Wirthshäuser anlegen lassen. Die Sicherheitund Bequemlichkeit des Reisenden vorzüglich zu ihremGeschäfte machen und die zu diesen Zwecken erforderli-chen Summen gerne hergeben, oder lieber den Bauund die Verbesserungen gar nicht unternehmen. Inunsern Zeiten kann nämlich eine Regierung nichts halbthun, ohne sich bey Zeitgenossen und Nachkommen zucomvromittiren. Möchte man diese Wahrheit stetsvor Augen haben!
§. ; 6 .
Die Wahl eines Straßenzuges — von einerfehlerfreien Kunststraße — sezt demnach eine genaueAufnahme der Gegend, und im Gebirgslande ein rich-tiges Nivellement vom Straßenzuge voraus. Wie-wohl nun die Ausübung der im H. gegebenen Re-gel ganz einfach ist, so hat man sie doch bey wenigenChausseen befolgt, denn die mehresten Straßenzuge sinddergestalt gewählt, daß man es sich nicht erklären kann,warum sie so und nicht besser angelegt sind. Ja, mansollte glauben, daß sie nur um der Landsitze willen,