Zehnter Abschnitt.
Don den rum Straßenbau erforderlichen Materialien; von ih-rer Gewinnung und Transportation.
§. 54 .
Aje zum Straßenbau dienenden Materialien sind vor-züglich Holz, Ziegel, Erde, Steine und Kiesel von man-cherlei Art; Eisenschlacken, vulkanische Asche und Kalk.Von den Hölzern verdienen die schweren und aus-getrockneten vor den leichten und grünen den Vorzug,also ist Eichen-besser als Lerchen-, dieses brauchbarer,als Fichten-Holz, dahingegen leichtere Ziegel dauerhaf-ter als schwere sind.
Zu den Gründungen oder Dämmen der Straßenwird Erde und Sand, lezterer nach der weiter untenvorkommenden Vorschrift gebraucht. Dazu sind jedochSteine und Kiesel aller Art zum besten. Zuweilen undvorzüglich in Morast- und mit Wasser geschwängertemThon-Boden oder in Flugsand wird auch Buschholzzu den Gründungen und zwar zum Faschinenbau ge-braucht. Was die Steine anbetnft, so sind die här-testen auch die dauerhaftesten, weil sie weder schnell ver-wittern, noch in kurzer Zeit von dem die Straßen be-fahrenden Fuhrwerk zermalmt, oder zu Staub, Thonund Erde zerrieben werden. Da, wo sie also selbstentfernt von der Chaussee liegen, muß man sie dennochzur Decke wählen, so lange nämlich die Bepfuhr einer