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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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119
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In dem gelöschten Kalk müssen keine einzelne Stein-klumpen a>igetro,chn werden, sondern wenn man mir einemGrabscheit hinein sticht, muß der Kalk daran als ein wci-cher Brey hangen.

§. 7?.

Schon Ditruv Gap. 5. H. II. giebt dem ausharten Kalksteinen gebrannten Kalk von den aus wei-chen gebrannten zu dem Mauern, den Vorzug, undwill den leztern zur Bekleidung verwendet wissen. Inder Regel ist diese Angabe auch noch jezt richtig, aberes giebt Ausnahmen und Smeaton fand bey seinenüber den Mörtel angestellten Versuchen das Gegentheil.Einige Kalkarten müssen gleich nach geschehener Löschungverarbeitet werden, wie z. B. der Paduanische Kalk,welcher viele Kieserde enthalt; andere müssen gelöschtin der Kalkgrube ein Jahr und langer liegen bleiben.Der Mährische Chorowitzer Kalk muß z. B. bald ver.braucht werden, eben so wie der in Holland bekannteLütticher Kalk, und alle Kalkarten, die zu Wassermör-tel gut sind, d. i. viel Kiesel - und Eisenerde ent-halten. Der Baumeister muß indessen stets über denGebrauch des Kalkes die Erfahrung Anderer oder seineeigene mit Behandlung der vorhandenen Baumateria-lien zu Hülfe nehmen: denn wer alles Verfahren beymKalk einigen wenigen Regeln unterwerfen will, der istnoch wenig in der Praxis bewandert.

4- ?6.

Was das Wasser anbetrifr, womit der Kalk ge<löscht wird, so ist das auf gelöschtem Kalk stehende Kalk-