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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
Seite
189
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§. i;r.

Als eine allgemeine Regel bey Anlegung vonGebirgsstraßen muß noch angemerkt werden, baß manstets dahin trachten müsse, aus den den Straßen naheliegenden Berglehnen die Gewässer abzuziehen und zusammeln, damit die Berge nicht absacken, einstürzenund die Strasse der Nasse ausgesezt werde, worüberbereits im h. rZ. das Nähere vorgetragen ist. ZumSchutze der Straße und zur Erhaltung der Brückenmüssen in allen Wildbachen, oder in solchen Bachen,die mit einer den Brückenwiderlagern nachtheiligen Ge-schwindigkeit strömen und womit sie eine Unterwaschunghervorzubringen im Stande sind, in der Nahe derChausseegräben Brücken und Durchlässe mit Wehren gkiZ. io. 1'ab. I. oder in a k'iZ. 16 . 1'ab. II. ver-sehen werden, über welche das Wasser abstürzt, mit-hin, ehe es die Brücken erreicht, langsam fließt. Sol-che Wehre müssen auch selbst in denjenigen Berg-schluchten, von denen nur wahrend der Regengüsse dieGewaßcr auf eine Zeit lang abfließen, angelegt wer-den, und zwar auf den nöthigen Abstand von denBrücken. Die Form solcher und andrer zur Sper-rung großer Thaler dienenden Wehre mag nach derin der angezogenen Figur bezeichneten krummen Liniebestimmt werden, weil die Gewässer und Eisschollenüber so geformte Wehre am leichtesten stürzen, ohnedieselben zu beschädigen. Da, wo es an Steinen fehlt,sind dergleichen Ueberfälle aus Balken oder Faschinennach geradelinigten Profilen aufzuführen. Ein ausLehm, Thon und Quellen bestehendes Terrain erfor-