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getheilt. Bey unrichtig verfertigten Zeichnungen sollder Zeichner bey der ersten zu Schulden gebrachtenNachlässigkeit der Art einen Verweis erhalten, imWiederholungsfall soll ein verhaltnißmassiger Abzugdes Gehalts eintreten.
Fünftens. Die die Registratur und dasProtokoll führenden Individuen haben mit ei.ner grossen Pünktlichkeit und Ordnung zu verfahren,und, so wie die Baudirektoren über die im Bureauverhandelten Gegenstände mit keinen andern Baubeam-ten oder Privaten sich unterhalten oder korrespondiern, soist es den Prokokollistcn und dem Rcgistrator bey schärf-ster Ahndung untersagt, sich über Dicnstgcschäfte aus-ser mit ihren Vorgesehen zu unterhalten oder zu kor-rsspondiren. Diejenigen Privaten, welche im Bureauwegen ihrer Anstellung oder sonstiger Gesuche nachfragen,sind mit Bescheidenheit dahin zu verweisen, daßsie ihrer Angelegenheit wegen schriftlich beschicken wer-den würden, n) So wie die Stücke einkommen undnach der gleich anfänglich erwähnten Vorschrift eröff-net sind, wird der kurze Innhalt des Gegenstandes,so wie die Nummer desselben, in das Einlaufsprotokolleingetragen, und darüber mit einem Buchstaben be-merkt, wem er zugetheilt ist.*) b) Zu jedem Stücke
*) Dieses Geschaftsprotokvll hat folgende Rubrikenund muß i» Folio oder grossem Formate geführt werden,damit darin die kurzen Auszüge der Gegenstände mit Be-stimmtheit angegeben werden können. Nummer —e i nge k ommcnc G egenstan d e — prascntirt d cn —repartier auf— Eiitschlicssungen— Lag derExpedition.