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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
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251
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eben so eingetheilten Berechnungs- und Verrechnungs.Tabellen übereinstimmen und verglichen werden können —dürfen folgende Vorschriften nicht ausser Acht gelassenwerden.

,) Muß a) jede Route vollständig, so weit siedie Dauinspektion berührt, in die Rubrik „B enennungder Straßen strecke" in der Tabelle aufgeführtwerden. bZHeder Chausseetheil, in welchem die Beschaffen«heit der Straße ziemlich gleichförmig ist, wird fürsich veranschlagt, ohne gerade auf die kleine«! Abthei-lungen von ^ oder Viertelmeilen Rücksicht zu nehmen.Die Beyfuhr des Material? wird, wo keine Naniral-Concurren; besteht, in Beziehung auf die mittlere Ent-fernung der Steinbrüche und Kiesgruben von denChausseen, veranschlagt, e) Die in der Tabelle abernicht bey dem Lveal vorkommenden Rubriken werdendurchstrichen, ei) Unter der Rubrik Hülfsarbeiter,kommen die zur Reinigung und Einwerfung des Ma-terial?, zur Abhebung der Banquets oder Benncn, zurAuslassung des Wassers und Einebnung der Geleiseerforderlichen Tagesschichten, in sofern sie nicht von denWegemachern bewerkstelligt werden können, vor. Auchdiejenige Arbeit, welche die Aufführung der tiefstenChauffeestrecken oder die Abnahme zu steiler erfordern,kommt hier jn Ansatz, e) Die bey Erweiterung derChausseen gesetzmassige Entschädigung betreffend, so mußdem Anschlage ein gerichtliches Abschatzungsprotokoll bey-liegen. Soll eine Straße erweitert oder verlegtwerden, so wird diesem Bauanfchlage ein speziellerKostenanschlag, worauf sich zu beziehen ist, hinzugefügt.