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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
Seite
252
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g) Die im zten Kapitel unter der Rubrik „aufSicherung der Straßen" vorkommenden Gegen-stände werden mit speziellen Bauanschlägen belegt, wenndazu mancherley Materialien erfodert werden. Dießversteht sich j. B. von den kleinen Brücken (Brücken,die über Hauptfiüsse angelegt werden, gehören in denWasserbauetat) und Durchlässen, großen Stütz-- undSchützmauern. Von den über Nebenflüsse liegendenBrücken, welche über ;o Schuh weit sind, müssenLocalplänS und Profile beyliegen. Diese Brücken,Durchlässe und übrigen Gegenstände sind mit Num-mern zu bezeichnen, welche sowohl als die örtlichenBenennungen in den Bauanschlag eingetragen werden.Auch ist darin die Weite eines jeden Durchlasses an,zugeben. Gehen diese Daten ab, so wird bey der Re-vision der Gegenstand auf Gefahr des Bauinspektorsgestrichen, weil die G. D. nicht aufs Ungefähr Aus-gaben zu bewilligen berechtigt ist. k) Zum VI Ka-pitel kommt ein spezieller Anschlag, worin die vorhabendeVerwendung anzugeben ist. i) Beym Ansatz des VHKapitels ist der ;te H der Wegemachers - Insiruction,bey Verantwortung des Bauinspectors, zu berücksich-tigen. Ir) Die Wohnungen für Wegemacher dürfennur daselbst angetragen werden, wo weite Einöden sienöthig machen. Sowohl diese, als die Baumagazinemüssen in Beylagen veranschlagt werden. I) Da inder Regel die Ortspflaster auf Kosten der Ortschaftenund Städte unterhalten werden müssen, so sind vonsolchen, die das Aerarium schlechterdings unterhaltenMuß, abgesonderte Anschläge zu verfassen, wovon der