253
Tokalbetrag im ;ten Abschnitt eingetragen wird.
Im ,ten Abschnitt dürfen nur die vorher bestimmtenBesoldungen aufgenommen werden. Eine begutachteteErhöhung oder neue Anstellung muß besonders auf-geführt werden, und wer hiergegen handelt, soll aus seineneigenen Mitteln eine in dem Etat auf diese Weise ein-geschlichene Besoldung bezahlen, n) Die §. r. 2. ;. u.4. des 2 ten Abschnittes im zten Theil müssen mit ab-gesonderten Anschlagen belegt werden. 0) Die Kostensämmtlicher Straßenzüge nach den zahlenden Rent-ämtern muß jede Bauinsptzktion, nach der Beylage 6 , ineine Hauptübersicht bringen und dem Etat beylegen.N) Zur Abfassung der in dem Etat nachzunehmendenBauanschlage für neu anzulegende Chausseen dient dieBeylage O. Dieselben müssen von einem Localplan undraisonirenden Berichte begleitet seyn. Dabey ist aufdie Anwendung der landesüblichen Concurrenz Rücksichtzu nehmen, und müssen deßwegen die Bauinspektorenvorher mit den politischen Behörden sich benehmen.Diese Vorschlage und Anschläge sollten eigentlich mehrereMonathe vor Einreichung des Etats eingesendet wer-den, damit beurtheilt werden möge: ob die Anlegungder Chausseen nützlich, dringend, und den Finanzkraftenangemessen sey. y) Concurrenzbauten, das sind solche,die zum Nutzen einzelner Gemeinden oder ganzer Landes-bezirke geführt werden müssen, wie z. B- Vicinal-Straßen, sollen in einem abgesonderten Anschlag auf-genommen werden, r) Wenn den Bauinspektionett daSDrunnenwesen und die Wasserleitung anvertraut sind:so sind die darauf zn verwendenden Kosten besonders