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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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;) Die Dauinspektoren müssen sich ein Manualhalten, worin die Ausgaben nach den in den Bauetatsvorkommenden Rubriken nach fortlaufenden Nummerneingetragen werden. Dieses Manual halt auch jedeszahlende Amt und zwar von jeder Bauinspektion beson-ders. Darin wird beym Anfange des Etatsjahres mitNro. r angefangen. Das Duplicat eines solchen Ma-nuals wird nach den verschiedenen Rubriken in ver-schiedene Fascikeln gelegt und in der Registratur auf«bewahrt. Aus diesen Manualien verfassen die Bauin-spektionen die Berechnungen, welche der Baudirektionvierteljährig in Duplo vorgelegt werden, (h. io derBauinspeklionsinstrukkion.) Darin wird der summari-sehe Auszug des Manuals von jeder in dem Etat be-stimmten Ausgabrubik für jedes zahlende Amt einge-tragen. In jeder Rubrik muß aber die Anzahl derAahlungsberechnungen oder Conti (die erster» sind imroten Absatz, die leztern im ryten der unten vorkom-menden Instruktion für die Bauinspektoren vorgezeich-net) angegeben seyn, ;. B. von Nro. r bis i« inol.

Diese Bauberechnungen werden sodann der Gene-raldirektion eingesendet, welche sie mit den Verrechnun-gen der zahlenden Aemter vergleichen und auf dieseWeise die formelle Controlle herstellen laßt.

4) Bey Ende eines Etatsjahres senden die Bau-inspektionen die Driginalmanualien und einen General-extrakt in Duplo an die Baudirektion, und diese schicktein Exemplar an die Generaldirektion, um die von derLandesstelle (der Prafektur oder dem Generallandeskom-