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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
Seite
265
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Baubeamken auf ihre erhaltenen Vorschüsse abrechnet.Die Diäten der Werk- und Wegemeistcr werden blosdurch die Bauinspektionen kontrasignirt, und dadurchbey den zahlenden Aemtern flüssig gemacht. Bey gros-sen Bauten müssen dieselben in den Wochenlisten selbstaufgenommen werden.

7) Entsteht aus einer Verzögerung des BauesGefahr, so haben sich die Bauinspektionen sogleich mitden zahlenden Aemtern zu benehmen, jene haben bau-wlssenschaftliche provisorische Verfügungen zu treffen,für deren Nützlichkeit sie verantwortlich sind, lezteredie nöthigen Mittel nicht zu versagen. Darüber sol-len die Bauinspektoren an ihre vorgesezte Stelle au-genblicklich gutachtlichen Bericht, und zwar in Beste-hung auf den Lokalplan erstatten, und die Anweisungnachholen, sich aller Anordnung selbst aber enthalten,wo nicht so viel Zeit zu verlieren ist, daß die Geneh-migung von der Generaldirektion erfolgen kann. Un-terlaßt der Baudirektor oder Bauinspektor die Berichts-ersiattung, so unterliegt derselbe eurer Untersuchung,und, nach Befund, des Ersatzes der Kosten, um alleMißbrauche zu verhindern.

8) Die Daudirektion verausgabt nur ihre Bureau-bedürfnisse, so wie die Belohnungen, Anschaffung derMontursjacken, Hüthe, und Ueberhoscn für die Wege-wacher. Sie wird durch den Etat auf die Provinzial-kasse angewiesen, erhält von denselben die Gehälter,Bureauerforderniffe, und die im Etat für Belohnungenund jene Anschaffungen für die Wegemacher bestimmt-