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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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284
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Diescnlmach wird hiedurch verordnet, kein an-ders als >das vorgeschriebene Fußmaas zu ge,brauchen, welches den Ingenieurs, Werk - undWegemeistern mitzutheilen ist. Dasselbe soll auchauf die Stöcke der Wegemeister, und auf die Ha-cken der Wegcmacher eingekerbt seyn.

6) Es muß auch in den von dem Inspektor zu be-arbeitenden Vorschlagen eine systematische Behand-lung, es müssen darin die wahren Grundsätze derWasser-, Brücken- und Straßenbaukunde erkanntwerden. In Hinsicht des Flußbaues muß jederVorschlag n) auf genaue Localdata, Flußkartcn,und hydromekrische Messungen gegründet, unddurch ein hydrometrisches Naisonnement gerecht-fertigt seyn. k) Es sind die durch Erfahrungenin andern Landern bewahrt gefundenen Baukon-struktionen zu wählen, und sollen die kostbarenund leicht zu zerstörenden verlassen werden. Wennletztere aber von dem Inspektor in Ausübung ge-bracht werden, so geschieht dieses auf dessen Ge-fahr. Da in der zuerst von Busch herausgege-benen Uebersicht der Wasserbaukunst, und zwar inder zweyten umgearbeiteten Auflage der Flußbauvorgetragen ist, so sollen sich alle beym Wasser-bauwesen angestellte Personen dieses aus zweyLktavbänden in Hamburg bey Hofmann iLorund r8c>4 herausgekommene Werk anschaffen unddasselbe studiren, bis ein zweckmässigeres Hand-buch erscheint. Darin werden auch die Erforder-nisse der hydrometrischen Karten erklärt.